Schaffung öffentlicher Sektoren
Der Islam begnügt sich nicht mit den
feststehenden Steuern, die er zur Schaffung eines sozialen
Gleichgewichts vorschreibt, sondern er verpflichtet den Staat
gegebenenfalls zu diesem Zweck öffentliche Mittel aufzuwenden.
So heißt es in einer Überlieferung von Imam Musa ibn Dschafar
(a.), dass der Statthalter [wali], falls die
Almosen [zakat]
nicht ausreichen, den Armen “von dem, was er hat“ soviel
zukommen lassen muss, dass sie ausreichend versorgt sind. Und
die Formulierung “von dem, was er hat“ belegt, dass außer den
Almosen [zakat] noch andere Einkommensquellen der
Staatskasse zum Zwecke der Schaffung eines sozialen
Ausgleichs, d.h. um die Armen von Mangel zu befreien und ihren
Lebensstandard anzuheben, verwendet werden können. ... |