Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Rohstoffe in der Erde

Die Rohstoffe, die das Festland der Erdkruste enthält, und die dort vorhandenen mineralischen Reichtümer, kommen in ihrer Wichtigkeit und hinsichtlich der Bedeutung der Rolle, die sie für das produktive und wirtschaftliche Leben des Menschen spielen, gleich nach dem Land, denn in der Tat haben alle Waren und materiellen Güter, die dem Menschen zur Verfügung stehen, ihren letztendlichen Ursprung im Erdboden und in den mineralischen Materialien und Reichtümern, die dieser enthält. Deshalb stützen sich die Mehrzahl der Sparten von Industrie und Handwerk auf den Sektor der Primärindustrie, mit dem der Mensch jene Materialien und Bodenschätze gewinnt, und sind davon abhängig. Die islamischen Rechtsgelehrten teilen die Bodenschätze im Allgemeinen in zwei Kategorien ein, nämlich in “offensichtliche“ [zahira] und “verborgene“ [batina] Bodenschätze. Offensichtliche Bodenschätze sind solche Materialien, die keine weitere Arbeit und Umwandlung erfordern, um ihren tatsächlichen Wert zu zeigen und ihre mineralische Substanz in Erscheinung treten zu lassen, wie z.B. Salz oder Erdöl. Wenn wir etwa zu den Erdöllagerstätten vordringen, werden wir dort den Bodenschatz in seiner wahren Beschaffenheit vorfinden, und keiner weiteren Mühe bedürfen, um ihn in Erdöl umzuwandeln, auch wenn es großen Aufwand erfordert, die Erdölquellen zu entdecken und zu ihnen vorzustoßen, und hinterher das Öl zu raffinieren. Offensichtliche Bodenschätze im Sprachgebrauch der Rechtswissenschaft [fiqh] sind also nicht das, was die wörtliche Bedeutung des Begriffes nahelegen würde, nämlich das “offen Sichtbare“, zu dessen Gewinnung keine Ausgrabungen und Aufwendungen erforderlich ist, sondern alle solchen Bodenschätze, deren mineralische Natur offen zutage tritt, gleichgültig ob der Mensch große Mühen und Grabungsarbeiten aufwenden muss, um zu deren Lagerstätten in den Tiefen der Erde zu gelangen, ob ohne er sie ohne Schwierigkeiten an der Erdoberfläche findet. Dagegen sind Verborgene Bodenschätze alle solchen Bodenschätze, die unter Arbeitsaufwand umgewandelt werden müssen, um ihren besonderen mineralischen Wert hervortreten zu lassen, wie Eisenerz oder goldhaltiges Gestein. Denn die Lagerstätten von Eisen und Gold enthalten kein fertiges Eisen oder Gold, und warten darauf, dass der Mensch zu ihren Tiefen vorstößt und sich davon nimmt, soviel er will, sondern diese Lagerstätten enthalten Material, auf das viel Mühe und Arbeit verwendet werden muss, damit es zu Eisen bzw. Gold wird, so wie es die Verkäufer von Eisen oder Gold verstehen.

Die “Sichtbarkeit“ oder “Verborgenheit“ des Bodenschatzes gemäß dem jeweiligen Terminus der Rechtswissenschaft [fiqh] bezieht sich also auf die Natur des Materials und den Grad seiner Verwendungsfertigkeit, und nicht auf seinen jeweiligen Fundort nahe an der Erdoberfläche oder in den Tiefen der Erde. Allama al-Hilli schreibt in der “Tadhkira“ zur Erläuterung dieser von uns vorgestellten Termini der Rechtswissenschaft [fiqh]: „Als 'offensichtlich' werden solche Bodenschätze bezeichnet, deren nutzbare Substanz ohne zusätzliche Arbeit in Erscheinung tritt, d.h. wenn Anstrengung und Arbeit nur zu deren Förderung, die entweder leicht oder mühevoll sein kann, erforderlich sind, sie aber keiner Herausarbeitung ihres verwertbaren Gehaltes bedürfen, wie im Falle von Salz, Erdöl, Pech und Teer, Erdwachs, Schwefel, Mühlsteinen, Töpferton, Antimon [kuhl], Edelsteinen, Lagerstätten von Lehm und dergleichen. Und 'verborgene' Bodenschätze sind solche, deren verwertbarer Gehalt erst durch Arbeit zutage tritt, d.h. man kann ihn erst nach deren Behandlung und mit zusätzlichem Aufwand gewinnen, wie bei den Erzen von Gold, Silber, Eisen, Kupfer, Blei...usw.“

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