Unsere Wirtschaft

Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Positiver Aspekt des Prinzips

Der positive Aspekt spiegelt, sich in den Bestimmungen über die Vermietung von Lohnarbeit – siehe die Abschnitte 1) und 2) – wider. So steht dem Lohnarbeiter, der für die Arbeit an einem bestimmten “Projekt“ engagiert wird, ein Lohn als Vergütung der Arbeit zu, die er für dieses “Projekt“ aufwendet. Und jemand, dem ein Produktionsgerät gehört, kann es einer anderen Person überlassen, die es bei ihrem “Projekt“ verwendet, wobei der Eigentümer des Gerätes von demjenigen, der die Arbeit ausführt, eine bestimmte Gebühr erhält, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich in dem Gerät gespeicherte Arbeit verkörpert, die sich im Verlaufe seiner Benutzung bei der produktiven Tätigkeit aufbraucht und verflüchtigt. So ist z.B. ein Spinnrad die Verkörperung einer bestimmten Arbeit, die aus einem Stück gewöhnlichen Holzes ein Gerät zum Spinnen von Wolle machte, und diese darin gespeicherte Arbeit wird während der Tätigkeit des Spinnens allmählich “aufgewendet“ und verbraucht. Das Recht des Besitzer des Spinnrades, aus dessen Vermietung ein Einkommen zu beziehen, begründet sich folglich durch den Verbrauch der in dem Gerät gespeicherten Arbeit, und die Mietgebühr, die der Eigentümer des Gerätes erhält, entspricht dem Lohn, den ein Lohnarbeiter bekommt. Beide Arten der Entlohnung lassen sich als ein Einkommen definieren, das aus der Aufwendung von Arbeit während eines “Projektes“ resultiert, wobei hinsichtlich der Art von Arbeit ein Unterschied besteht. Denn die Art von Arbeit, die ein Lohnarbeiter während eines “Projektes“ aufwendet, ist eine direkte Arbeit, die im Moment ihrer “Aufwendung“ an ihn gebunden ist, er führt sie also gleichzeitig aus und “wendet sie auf“. Dagegen ist die Arbeit, die während der Benutzung eines Produktionsgerätes verbraucht und “aufgewendet“ wird, nicht an den Besitzer des Gerätes gebunden, denn sie wurde zunächst ausgeführt und geleistet, und später bei produktiven Tätigkeiten verbraucht und aufgewendet. Somit wissen wir, dass es sich bei der “aufgewendeten Arbeit“, welche allein die Theorie als Einkommensquelle anerkennt, nicht nur um direkte Arbeit handelt, sondern dass auch die “gespeicherte Arbeit“ dazu gehört, denn wenn die Arbeit “aufgewendet“ und verbraucht wird, dann hat derjenige, der sie beisteuert, das Recht, eine Vergütung zu erhalten, über deren Höhe er sich mit dem Nutznießer des “Projektes“ einigt, ob die Arbeit, welche das “Projekt“ verbraucht, nun auf direkte oder indirekte Weise beigetragen wird.

Auf der Grundlage dieser Definition von “aufgewendeter Arbeit“, die beide genannten Arten umfasst, können wir den Produktionsgeräten das Haus hinzufügen, dessen Besitzer es der Islam gestattet, es zu vermieten, und als Gegenleistung dafür, dass andere es nutzen, Einkünfte zu beziehen. Denn ein Haus ist ebenfalls die Verkörperung zuvor geleisteter Arbeit, welche durch seine Benutzung aufgebracht und zunichte wird, wenn auch erst nach langer Zeit. Daher hat der Besitzer des Hauses das Recht, eine Vergütung für die in dem Haus gespeicherte Arbeit zu erhalten, die der Mieter im Verlaufe seiner Nutzung aufbraucht. Ebenso verhält es sich mit dem Ackerland, welches sein Besitzer einem Landarbeiter gegen eine Pachtgebühr überlässt, denn der Besitzer des Landes leitet sein Anrecht darauf aus der Arbeit her, die er diesem zukommen ließ, um es urbar zu machen und den Boden für die Nutzung vorzubereiten, und sein Anrecht verfällt, wenn diese Arbeit aufgebraucht ist und keinerlei Auswirkungen mehr zeigt, wie aus den an anderer Stelle angeführten Rechtstexten hervorging. Da sich in dem Land seine gespeicherte Arbeit und Mühe verkörpert, hat er das Recht, von dem Landarbeiter eine Gebühr als Gegenleistung dafür, dass dieser es nutzt und ausbeutet, zu verlangen, denn indem der Pächter das Land nutzt, wird etwas von der Arbeit aufgebraucht, die während der Erschließungsarbeiten darauf verwandt wurde.

Die Gebühr und der Lohn beruhen innerhalb des von der Theorie erlaubten Rahmens immer auf der Arbeit einer Person, die von einer anderen Person bei ihrem “Projekt“ aufgebraucht wird, und wird demjenigen, der die aufgebrauchte Arbeit beigesteuert hat, als Gegenleistung ausbezahlt. Auf dieser Grundlage besteht kein Unterschied zwischen dem Arbeitslohn und der Mietgebühr für Produktionsgeräten, Immobilien und Ackerland, wenn auch die Art der Beziehung zwischen demjenigen, der den Lohn bzw. die Gebühr erhält, und der Arbeit jeweils eine andere ist. Die Lohnarbeit ist eine direkte Mühe, die der Lohnarbeiter während des Produktionsvorgangs zugunsten des Nutznießers eines “Projektes“ sowohl leistet als auch aufbraucht. Dagegen ist die z.B. in einem Produktionsgerät gespeicherte Arbeit eine Mühe, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt von dem Arbeitenden getrennt und in den Gerät gespeichert wurde, so dass sie bei dem “Projekt“ von einer anderen Person als dem ersteren Arbeiter aufgebraucht wird. Der Lohn, den ein Lohnarbeiter erhält, ist ein Lohn für eine aktuelle Arbeit, die der Lohnarbeiter selbst realisiert und aufbraucht. Und die Mietgebühr, die der Besitzer eines Gerätes erhält, ist in Wirklichkeit der Lohn für eine frühere Arbeit, die der Besitzer des Gerätes in seinem Gerät gespeichert hat, und die derjenige, der ein “Projekt“ durchführt, bei seiner Tätigkeit verbraucht. Dies ist die positive Aussage des Prinzips, welches das aus dem Eigentum von Produktionsmitteln entstehende Einkommen erklärt. Wir haben bemerkt, dass diese Aussage für sämtliche Bereiche relevant ist, in denen die Erhebung einer Gebühr und die aus dem Eigentum an Produktionsmitteln entstehende Einkünfte erlaubt sind.

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