Positiver Aspekt des Prinzips
Der positive Aspekt spiegelt, sich in den
Bestimmungen über die Vermietung von Lohnarbeit – siehe die
Abschnitte 1) und 2) – wider. So steht dem Lohnarbeiter, der
für die Arbeit an einem bestimmten “Projekt“ engagiert wird,
ein Lohn als Vergütung der Arbeit zu, die er für dieses
“Projekt“ aufwendet. Und jemand, dem ein Produktionsgerät
gehört, kann es einer anderen Person überlassen, die es bei
ihrem “Projekt“ verwendet, wobei der Eigentümer des Gerätes
von demjenigen, der die Arbeit ausführt, eine bestimmte Gebühr
erhält, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich in dem
Gerät gespeicherte Arbeit verkörpert, die sich im Verlaufe
seiner Benutzung bei der produktiven Tätigkeit aufbraucht und
verflüchtigt. So ist z.B. ein Spinnrad die Verkörperung einer
bestimmten Arbeit, die aus einem Stück gewöhnlichen Holzes ein
Gerät zum Spinnen von Wolle machte, und diese darin
gespeicherte Arbeit wird während der Tätigkeit des Spinnens
allmählich “aufgewendet“ und verbraucht. Das Recht des
Besitzer des Spinnrades, aus dessen Vermietung ein Einkommen
zu beziehen, begründet sich folglich durch den Verbrauch der
in dem Gerät gespeicherten Arbeit, und die Mietgebühr, die der
Eigentümer des Gerätes erhält, entspricht dem Lohn, den ein
Lohnarbeiter bekommt. Beide Arten der Entlohnung lassen sich
als ein Einkommen definieren, das aus der Aufwendung von
Arbeit während eines “Projektes“ resultiert, wobei
hinsichtlich der Art von Arbeit ein Unterschied besteht. Denn
die Art von Arbeit, die ein Lohnarbeiter während eines
“Projektes“ aufwendet, ist eine direkte Arbeit, die im Moment
ihrer “Aufwendung“ an ihn gebunden ist, er führt sie also
gleichzeitig aus und “wendet sie auf“. Dagegen ist die Arbeit,
die während der Benutzung eines Produktionsgerätes verbraucht
und “aufgewendet“ wird, nicht an den Besitzer des Gerätes
gebunden, denn sie wurde zunächst ausgeführt und geleistet,
und später bei produktiven Tätigkeiten verbraucht und
aufgewendet. Somit wissen wir, dass es sich bei der
“aufgewendeten Arbeit“, welche allein die Theorie als
Einkommensquelle anerkennt, nicht nur um direkte Arbeit
handelt, sondern dass auch die “gespeicherte Arbeit“ dazu
gehört, denn wenn die Arbeit “aufgewendet“ und verbraucht
wird, dann hat derjenige, der sie beisteuert, das Recht, eine
Vergütung zu erhalten, über deren Höhe er sich mit dem
Nutznießer des “Projektes“ einigt, ob die Arbeit, welche das
“Projekt“ verbraucht, nun auf direkte oder indirekte Weise
beigetragen wird.
Auf der Grundlage dieser Definition von
“aufgewendeter Arbeit“, die beide genannten Arten umfasst,
können wir den Produktionsgeräten das Haus hinzufügen, dessen
Besitzer es der Islam gestattet, es zu vermieten, und als
Gegenleistung dafür, dass andere es nutzen, Einkünfte zu
beziehen. Denn ein Haus ist ebenfalls die Verkörperung zuvor
geleisteter Arbeit, welche durch seine Benutzung aufgebracht
und zunichte wird, wenn auch erst nach langer Zeit. Daher hat
der Besitzer des Hauses das Recht, eine Vergütung für die in
dem Haus gespeicherte Arbeit zu erhalten, die der Mieter im
Verlaufe seiner Nutzung aufbraucht. Ebenso verhält es sich mit
dem Ackerland, welches sein Besitzer einem Landarbeiter gegen
eine Pachtgebühr überlässt, denn der Besitzer des Landes
leitet sein Anrecht darauf aus der Arbeit her, die er diesem
zukommen ließ, um es urbar zu machen und den Boden für die
Nutzung vorzubereiten, und sein Anrecht verfällt, wenn diese
Arbeit aufgebraucht ist und keinerlei Auswirkungen mehr zeigt,
wie aus den an anderer Stelle angeführten Rechtstexten
hervorging. Da sich in dem Land seine gespeicherte Arbeit und
Mühe verkörpert, hat er das Recht, von dem Landarbeiter eine
Gebühr als Gegenleistung dafür, dass dieser es nutzt und
ausbeutet, zu verlangen, denn indem der Pächter das Land
nutzt, wird etwas von der Arbeit aufgebraucht, die während der
Erschließungsarbeiten darauf verwandt wurde.
Die Gebühr und der Lohn beruhen innerhalb
des von der Theorie erlaubten Rahmens immer auf der Arbeit
einer Person, die von einer anderen Person bei ihrem “Projekt“
aufgebraucht wird, und wird demjenigen, der die aufgebrauchte
Arbeit beigesteuert hat, als Gegenleistung ausbezahlt. Auf
dieser Grundlage besteht kein Unterschied zwischen dem
Arbeitslohn und der Mietgebühr für Produktionsgeräten,
Immobilien und Ackerland, wenn auch die Art der Beziehung
zwischen demjenigen, der den Lohn bzw. die Gebühr erhält, und
der Arbeit jeweils eine andere ist. Die Lohnarbeit ist eine
direkte Mühe, die der Lohnarbeiter während des
Produktionsvorgangs zugunsten des Nutznießers eines
“Projektes“ sowohl leistet als auch aufbraucht. Dagegen ist
die z.B. in einem Produktionsgerät gespeicherte Arbeit eine
Mühe, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt von dem
Arbeitenden getrennt und in den Gerät gespeichert wurde, so
dass sie bei dem “Projekt“ von einer anderen Person als dem
ersteren Arbeiter aufgebraucht wird. Der Lohn, den ein
Lohnarbeiter erhält, ist ein Lohn für eine aktuelle Arbeit,
die der Lohnarbeiter selbst realisiert und aufbraucht. Und die
Mietgebühr, die der Besitzer eines Gerätes erhält, ist in
Wirklichkeit der Lohn für eine frühere Arbeit, die der
Besitzer des Gerätes in seinem Gerät gespeichert hat, und die
derjenige, der ein “Projekt“ durchführt, bei seiner Tätigkeit
verbraucht. Dies ist die positive Aussage des Prinzips,
welches das aus dem Eigentum von Produktionsmitteln
entstehende Einkommen erklärt. Wir haben bemerkt, dass diese
Aussage für sämtliche Bereiche relevant ist, in denen die
Erhebung einer Gebühr und die aus dem Eigentum an
Produktionsmitteln entstehende Einkünfte erlaubt sind.