Land
Das islamische
Recht [scharia] wendet auf die Ländereien, welche
das
Territorium des Islam
umfasst, die drei Formen des Eigentums an, und setzt für einen
Teil das “Eigentums der Gemeinschaft“ fest, für einen anderen
Teil das staatliche Eigentum, und lässt bei einem dritten das
Privateigentum zu. Bei diesen gesetzlichen Bestimmungen macht
das islamische Recht [scharia] die Art von Eigentum an
Land von den Voraussetzungen seiner Einbeziehungen in das
islamische Territorium und von dem Zustand, in dem es sich
befand, als es zum islamischen Land wurde, abhängig. So
unterscheidet sich die Art von Landeigentum im Irak von der in
Indonesien, weil der Irak und Indonesien auf verschiedene
Weise in das
Territorium des Islam
eingegliedert wurden, ebenso wie sich z.B. im Irak selbst die
Ländereien untereinander hinsichtlich ihres
eigentumsrechtlichen Status unterscheiden, je nach dem
Zustand, in dem sie sich befanden, als der Irak seine
islamische Geschichte einläutete.
Um uns den
konkreten gesetzgeberischen Einzelheiten zuzuwenden, teilen
wir das islamische Land in Kategorien auf, und widmen uns
jeder dieser Kategorien und der dafür vorgesehenen Art von
Eigentum.