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Unsere Wirtschaft / Iqtisaduna

Muhammad Baqir al-Sadr

Land

Das islamische Recht [scharia] wendet auf die Ländereien, welche das Territorium des Islam umfasst, die drei Formen des Eigentums an, und setzt für einen Teil das “Eigentums der Gemeinschaft“ fest, für einen anderen Teil das staatliche Eigentum, und lässt bei einem dritten das Privateigentum zu. Bei diesen gesetzlichen Bestimmungen macht das islamische Recht [scharia] die Art von Eigentum an Land von den Voraussetzungen seiner Einbeziehungen in das islamische Territorium und von dem Zustand, in dem es sich befand, als es zum islamischen Land wurde, abhängig. So unterscheidet sich die Art von Landeigentum im Irak von der in Indonesien, weil der Irak und Indonesien auf verschiedene Weise in das Territorium des Islam eingegliedert wurden, ebenso wie sich z.B. im Irak selbst die Ländereien untereinander hinsichtlich ihres eigentumsrechtlichen Status unterscheiden, je nach dem Zustand, in dem sie sich befanden, als der Irak seine islamische Geschichte einläutete.

Um uns den konkreten gesetzgeberischen Einzelheiten zuzuwenden, teilen wir das islamische Land in Kategorien auf, und widmen uns jeder dieser Kategorien und der dafür vorgesehenen Art von Eigentum.

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