Ghazalis Werk
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Über Intention, reine Absicht und Wahrhaftigkeit

كتاب النية والإخلاص والصدق

Das 37. Buch von Ghazalis Hauptwerk

Übersetzt von Hans Bauer, Halle 1916

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Von der Intention

Inwiefern die verschiedenen Handlungen von der Absicht abhängen

b) Die guten Handlungen

Sie hängen ab von der Intention sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit an sich als auch hinsichtlich der Vervielfältigung ihres Wertes.

Was den ersten Punkt betrifft, so kommt es darauf an, dass man durch die Handlung einzig und allein die Verehrung Allahs ta’ala bezweckt; wenn man dabei Augendienerei (riya) beabsichtigt, so werden sie zur Sünde. Und was die Vervielfältigung ihres Wertes betrifft, so wird sie erreicht durch die Vielheit von guten Meinungen. Man kann nämlich bei derselben guten Handlung ein mehrfaches Gutes beabsichtigen, so dass ihr für jede Intention eine Belohnung zusteht; denn jede einzelne von ihnen ist gut, und jede wird dann zehnmal vervielfältigt, wie die Überlieferung lautet. So verhält es sich z.B.: mit dem Aufenthalt in der Moschee; denn das ist eine gute Handlung, man kann aber dabei verschiedene gute Absichten haben, so dass sie zu einer Tugendhandlung der Muttaqun wird und man die Grade der Muqarrabun damit erreicht. Die erste Intention besteht darin, den Glauben zu erwecken, dass sie das Haus Allahs ist und dass der hier Eintretende Gott seinen Besuch macht. Man soll also beabsichtigen, seinen Herrn zu besuchen im Hinblick auf die Verheißung des hochgebenedeiten Gesandten: „Wer in der Moschee weilt, der ist bei Allah zu Besuch; dem Besuchten kommt es aber zu, den Besuchenden zu ehren.“  (Ibn Hibban, Bayhaqi)

Zweitens soll man von einem Gebetsoffizium auf das andere warten, dann gilt die ganze Wartezeit als Gebet. Das ist gemeint mit dem Gotteswort:

وَرَابِطُواْ

„Und harret aus (warabitu).“ (Sure 3 Aya 200)

Drittens soll man darauf achten, Auge und Ohr im Zaume zu halten und seine Glieder nicht viel hin und her zu bewegen, denn i’tikaf ist kaff d.h. saum („sich enthalten“) und das ist eine Art tarahhub (Enthaltsamkeit, Askese, Mönchtum). Deshalb sagt der hochgebenedeite Gottesgesandte: „Die rahbanija meiner Gemeinde ist das Weilen in den Moscheen.“

Viertens soll man seinen ganzen Sinn auf Allah richten und sich konzentrieren auf den Gedanken an das Jenseits und alles von sich weisen, was einen bei seiner „Zurückgezogenheit“ in der Moschee stören und ablenken könnte.

Fünftens soll man dem dikr Allahs, dem Erhabenen, sich ganz hingeben oder ihn anhören und einen solchen anregen, gemäß dem, wie es in der Überlieferung heißt: „Wenn einer morgens in die Moschee geht, um den Dikr zu verrichten oder einen Dikr anzuregen, so ist das soviel, als ob er für die heilige Sache kämpfte.“ (Tabarani, Ibn Tuq)

Sechstens soll man bestrebt sein, andere zu belehren, indem man sie auf das Gebotene hinweist und sie vom Verbotenen abhält. Denn in der Moschee gibt es immer den oder jenen, der das Offizium nicht ordentlich verrichtet oder etwas treibt, was er nicht darf. Wenn man einen solchen auf seine Pflicht hinweist und zum rechten Gottesdienst anleitet, so hat man Anteil an dem Guten, das der Betreffende von einem lernt, und man vervielfältigt dadurch seine eigenen guten Werke.

Siebentens soll man seinen Bruder über Allah belehren, denn das ist eine „Beute“ und ein Schatz fürs Jenseits. Die Moschee ist nämlich der „Nistort“ der religiösen Leute, die Allah lieben.

Achtens soll man alles Sündhafte meiden aus Scheu vor Allah ta’ala und aus Furcht, im Hause Allahs etwas zu treiben, was die Heiligkeit des Ortes verletzen würde. So sagt al-Hassan bin Ali, Allah habe ihn selig: „Wenn einer oft und gern zur Moschee geht, dem spendet Allah eines der sieben folgenden Dinge:

1. einen Bruder von Allah, den er belehrt

2. eine Gnade, die ihm herabgesandt wird

3. eine feine Erkenntnis

4. ein Wort, das ihm zum rechten leitet

5. ein Wort das ihm vom Bösen abhält

6. das er die Sünde meidet, sei es aus Scheu

7. oder aus Furcht.“

Auf diese Weise also lassen sich die Intentionen vervielfältigen. Man mache die Anwendung auf die übrigen guten und erlaubten Handlungen. Es gibt keine gute Handlung, die nicht mehrere gute Intentionen verträgt, aber sie werden dem Herzen des Gläubigen nur gegenwärtig in dem Maße, wie er in Streben nach dem Guten sich anstrengt, sich dafür bemüht und darüber nachdenkt. So also werden die Handlungen geläutert und die guten Werke vervielfältigt.

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