Wartezeit [iddah]
  Wartezeit [iddah]

Aussprache: idda
arabisch:
persisch:
englisch: Waiting period, Abstention

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Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die eine geschiedene oder verwitwete Frau einhalten muss, bevor sie wieder heiraten darf. Bei einer geschiedenen Frau aber auch bei einer Frau nach Ablauf einer Zeitehe [mut'a] beträgt diese Wartezeit nach Imam Chomeini 3 Monate, bei der Witwe 4 Monate und 10 Tage. Im Heiliger Qur'an wird das Thema unter anderem in dem Versen 2:234-235 erwähnt.

In der Wartezeit darf allerdings durchaus die Absicht [niyya] zu einer zukünftigen Ehe gefällt werden. Im Rahmen der Wartezeit wird auch immer sicher gestellt, dass jedes Kind seinen eigenen Vater kennt, was unter anderem eines der Gründe für die Wartezeit ist.

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