Vorsichtspflicht
vorsichtshalber Pflicht [ihtiyatan wadschib]

Aussprache: al-ihtiyaat al-wadschib
arabisch:
الاحتیاط الواجب
persisch:
احتیاط واجب
englisch:
Obligatory Caution

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Der Fachbegriff „vorsichtshalber Pflicht, auch „obligatorische Vorsicht“ genannt, ist eine Einstufungskategorie für religiöse Rechtsentscheide [hukm] durch ein Vorbild der Nachahmung.

Findet ein Vorbild der Nachahmung keine eindeutigen Belege in den Quellen für eine religiöse Verpflichtung [wadschib] einer Handlung oder der Unterlassung einer Handlung stuft er diese nicht als religiöse Verpflichtung [wadschib] ein. Wenn aber sein Vernunftschluss [aql] und weitere Indizien verdeutlichen, dass eine Einstufung als religiöse Verpflichtung [wadschib] nahe liegend sein könnte, dann stuft das Vorbild der Nachahmung jene Handlung oder die Unterlassung jener Handlung als "vorsichtshalber Pflicht" ein. Für den Nachahmer [muqallid] folgen aus dieser Art der Einstufung zwei Möglichkeiten. Entweder er betrachtet diese Einstufung als religiöse Verpflichtung [wadschib] für sich, oder er befolgt bei dieser Fragestellung ein anderes Vorbild der Nachahmung, das zu einer Einstufung ohne Vorsichtseinschränkung kommt.

Als Beispiel für eine „vorsichtshalber Pflicht“ gilt die Teilnahme am Freitagsgebet [salat-ul-dschuma] während der Verborgenheit Imam Mahdis (a.), denn in seiner (a.) Anwesenheit wäre es religiöse Verpflichtung [wadschib].

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