Vorbeter
Vorbeter [imam-u-sala]

Aussprache: imam-u-sala
arabisch:
إمام صلوة
persisch:
امام جماعت
englisch: Prayer leader

Bild: Imam Chamene'i (links) als Vorbeter steht aufgrund von Platzmangel gemeinsam mit den Mitbetenden in der ersten Reihe.

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Mit "Vorbeter" ist der Imam des Gemeinschaftsritualgebets [salat-ul-dschami] gemeint, der die Funktion des Leiters hat und an den sich Mitbetende anschließen.

Der Vorbeter betet sein Gemeinschaftsritualgebet genau so, wie er sein Ritualgebet gebetet hätte, allerdings mit der Empfehlung kurze Suren zu zitieren, um auch dem schwächsten Mitbetenden nicht zu belasten.

Imam Ali (a.) schreibt in seinem Regierungsauftrag an Malik al-Aschtar: „Bete mit ihnen, wie der Schwächste unter ihnen betet, und sei (gegenüber) den Gläubigen gnädig.“

Während der Mitbetende unbedingt die Absicht [niyya] haben muss, sich dem Vorbeter anzuschließen und ein Gemeinschaftsritualgebet zu beten, um den Vorzug des Gemeinschaftsritualgebets zu genießen, ist die Absicht für den Vorbeter nicht zwingend, da sich auch nach seinem Gebetsbeginn andere Mitbetende ihm anschließen könnten.

Es gehört zu den Voraussetzungen des Vorbeters, dass er gerecht ist. Ein Gelehrter [faqih] hat bei der Auswahl des Vorbeters den Vorzug gegenüber einem Laien. Der Vorbeter muss die arabische Aussprache der verwendeten Texte beherrschen. Maßgebend für die Richtigkeit des Verlesens ist die Aussprache der Buchstaben in einer Weise, wie es die Sprachkenner der arabischen Sprache als Aussprache des Buchstaben unterscheidbar von anderen Buchstaben akzeptieren würden, die Berücksichtigung der angegliederten Laute und was relevant für die Gestaltung des Wortes ist, gemäß dem, was die arabischen Sprachwissenschaftler angeordnet haben (vgl. Antworten auf Rechtsfragen, Band 1, Imam Chamene'i, Frage 600).

Der Vorbeter steht normalerweise vor den Mitbetenden. Gibt es nur einen Mitbetenden stellt sich dieser rechts neben den Vorbeter. Auch bei Platzmangel kann der Vorbeter in der ersten Reihe mitbeten. Er muss nur derart stehen, dass bei der Verneigung [ruku] sein Kopf weiter vorne ist, als der Kopf der Mitbetenden.

Einen Vorbeter ist es verboten [haram], jegliche Entlohnung für sein Vorbeten zu verlangen.

Der Vorbeter eines Gemeinschaftsritualgebets von Männern oder vor Mitbetenden beiden Geschlechtes muss ein Mann sein. Beim Gemeinschaftsritualgebet von ausschließlich Frauen als Mitbetende darf auch eine Frau vorbeten. Zudem sind die Vorbeter-Mitbeter-Bedingungen einzuhalten.

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