Übertragung
  Übertragung [intiqal]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: Transfer

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Die Übertragung [intiqal] ist im islamischen Recht eine Übertragung von Blut eines Menschen oder Warmblüters auf einen Kaltblüter und die Einbindung des Blutes in das Gewebe des Kaltblüters z.B. nach einem Mückenstich.

Das Blut verliert dadurch seine ursprüngliche Eigenschaft unrein zu sein, sobald es den Körper verlassen hat, so dass der Kaltblüter nach Einbindung des Blutes in sein Gewebe selbst nicht mehr rituell unrein ist. Anders verhält es sich, wenn der Kaltblüter, z.B. die Stechmücke, das blut zwar aufgenommen hat aber noch nicht in seinen eigenen Körper integriert hat, so dass es noch als das aufgenommene Blut existiert.

Die Übertragung gehört zu den rituell Reinigenden [mutahhirah].

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