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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Übertragung [intiqal] ist im
islamischen Recht eine Übertragung von Blut eines
Menschen oder Warmblüters auf einen Kaltblüter und die
Einbindung des Blutes in das Gewebe des Kaltblüters z.B. nach
einem Mückenstich.
Das Blut verliert dadurch seine ursprüngliche Eigenschaft
unrein zu sein, sobald es den Körper verlassen hat, so dass
der Kaltblüter nach Einbindung des Blutes in sein Gewebe
selbst nicht mehr
rituell unrein ist. Anders verhält es sich, wenn der
Kaltblüter, z.B. die Stechmücke, das blut zwar aufgenommen hat
aber noch nicht in seinen eigenen Körper integriert hat, so
dass es noch als das aufgenommene Blut existiert.
Die
Übertragung gehört zu den
rituell Reinigenden [mutahhirah].