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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ubaydullāh ibn Ali al-Halabi, mit vollem Namen Ubaydullāh ibn
Ali ibn Abi Schuʿba al-Halabī, war ein bedeutender
Überlieferer [rawi] und
Gelehrter [faqih] des 2. Jh.
n.d.H. und gehörte zu den
Gefährten von
Imam Dscha´far
al-Sadiq (a.).
Er stammte aus
Kufa.
Der Beiname al-Halabī bedeutet hier nicht, dass er aus
Aleppo stammte.
Al-Nadschaschi erklärt ausdrücklich, dass er, sein Vater
und seine Brüder regelmäßig nach
Aleppo (Halab) reisten und Handel trieben und deshalb als
„al-Halabi“ bekannt wurden. Seine Familie, die Aal Abi Schuba,
war in
Kufa eine bekannte schiitische Gelehrtenfamilie; bereits
sein Großvater Abu Schuba soll von
Imam Hasan (a.) und
Imam Husain (a.) überliefert haben.
Besonders wichtig ist sein Buch über religiöse
Rechtsfragen.
Al-Nadschaschi berichtet, dass Ubaydullāh dieses Werk
Imam Dscha´far
al-Sadiq (a.) vorlegte und der Imam es bestätigte. Ihm
wird dabei die Äußerung zugeschrieben:
Scheich al-Tusi beschreibt das Werk als maßgeblich und
zuverlässig überliefert. Das Buch liegt heute nicht mehr vor.