Türken-Pfennig
  Türken-Pfennig

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Türken-Pfennig war die im Volkmund übliche Bezeichnung für die Steuer, die man im Rahmen der Reichstürkenhilfe entrichten musste.

Die Reichstürkenhilfe war eine Steuer, die für den Kaiser des Heiligen Römischen Reichs zur Abwehr der „Türkengefahr“ im Rahmen der Türkenkriege eingetrieben wurde. Die auch als Türkensteuer diffamierte Zahlung mussten alle entrichten, die nicht Truppenkontingente gestellt haben. Im Rahmen der sich ständig ändernden politischen Umstände, änderte sich auch die Reichstürkenhilfe. Der Name aber stellte sicher, dass der Begriff "Türke" stets mit dem unliebsamen Begriff "Steuer" in Verbindung gebracht wurde. Erstmalig soll die Steuer 1481 in Europa erhoben worden sein. Kaiser Friedrich III. hat sie genau so erhoben wie Kaiser Karl V.. Da die Steuer vom Dorf jeweils abhängig der Bewohnerzahl gezahlt werden musste, hat die Erhebung heute vor allem für Historiker und Chronisten eine Bedeutung, da die aufgestellten Steuerlisten in vielen Fällen eine Nachweis von Einwohnerzahlen für Gemeinden bilden.

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