Tierschutz
Tierschutz

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englisch: Animal welfare

Foto: Y. Özoguz 2013

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Der Tierschutz ist ein fester Bestandteil des Islam und der islamischen Praxis und dient dem Schutz der Tiere wie auch dem Schutz der Seele [nafs] des Menschen, die bei unsachgemäßer Tierbehandlung Achaden nehmen würde.

Tierschutz basiert auf dem Gedanken der Einheit [tauhid] der Schöpfung und dem Respekt vor allen Geschöpfen. Die Prinzipien für den Schutz der Tiere sind sowohl aus dem Heiligen Qur'an als auch insbesondere aus der Verfahrensweise [sunna] des Prophet Muhammad (s.) ableitbar. Zusammengefasst beinhaltet der Tierschutz im Islam jedem Tier die natürliche Umgebung zu gewähren, die seiner Schöpfung und dem Ziel seiner Schöpfung entspricht. Der Tierschutz war seit Beginn des Islam auch Bestandteil des islamischen Rechts [scharia].

Im islamischen Recht [scharia] wird der Tierschutz oft in unterschiedliche Teilbereiche differenziert, wie z.B. physischer, psychischer und ethisch-moralischer Tierschutz. Während erste beiden Kategorien sich mehr auf die Auswirkungen menschlichen Handelns bzw. Fehlverhaltens auf das Tier konzentriert, behandelt Letzteres die Auswirkungen auf den Menschen.

Muslime sind nach islamischen Recht [scharia] dazu religiös verpflichtet gegenüber allen Geschöpfen ihrem Schöpfungsziel entsprechend umzugehen, was bei Tieren im deutschen Sprachgebrauch unter der "artgerechter" Tierhaltung zusammengefasst wird.

Daher ist es Muslimen, außer in Notfällen, nicht erlaubt, Tieren physische oder psychische Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Aber auch jeglicher Eingriff des Menschen in die Natur, die zum Aussterben von Arten führt bzw. das natürliche Gleichgewicht zerstört, ist genau so verboten [haram], wie der Missbrauch von Tieren als Ersatz für fehlende soziale Kontakte.

Zu den u.a. in den religiösen Regelwerken [risala] aufgelisteten Detailregeln des Tierschutzes gehören:

bulletEs ist verboten Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel oder in Notwehr bzw. befürchteter Schädigung (z.B. Stechmücken, die Krankheiten übertragen). Während der Pilgerfahrt [hadsch] ist selbst das Töten von Fliegen verboten.
bulletEs ist verboten Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen bzw. nur zum Sport oder für die Trophäensammlung zu jagen. Jagt ist nur im Bereich des Fleischkonsums erlaubt und nur bei einer sehr begrenzten Zahl von Tierarten.
bulletEs ist verboten Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen. Der Stierkampf wird explizit verboten.
bulletDie Tötung von als Nahrung erlaubten Landtieren darf nur in Form der Islamischen Schlachtung erfolgen. Das Töten der Tiere in Sichtweite anderer lebender Tiere ist verboten.
bulletFische müssen derart gefangen werden, dass Sie an Land getötet werden (z.B. ist das Sprengstofffischen verboten).
bulletEs ist verboten, Tiere zu quälen, dazu gehört auch, dass man ihm keine Brandzeichen verpasst.
bulletNutz- und Lasttiere dürfen nicht überlastet werden.
bulletEs ist verboten Tieren eine Nahrung zu geben, die ihrer Natur widerspricht (z.B. Fleischabfälle bzw. Tiermehl für Pflanzenfresser), da das Fleisch dann unter Umständen rituell unrein und dadurch für den Verzehr ungeeignet wird.
bulletJedes Tier muss eine seiner Schöpfung entsprechende Umgebung (Umwelt) erhalten, weshalb Legebatterien und Massentierhaltung dem islamischen Ideal widersprechen.

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