.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Ein Testament ist die Verfügung eines Menschen an seine
Nachkommen. Es beinhaltet unter anderem in bestimmter Weise mit seinem
Erbe umzugehen, bestimmte eigene nicht erfüllte Pflichten zu
erfüllen, eigene Schulden nach dem
Ableben aus dem Erbe zu begleichen, Empfehlungen an die
Nachkommen und vieles andere mehr.
Ein Testament muss bezüglich
Erbe
bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So kann der Testator nur
über ein drittel seines Erbes frei verfügen. Die restlichen
zwei Drittel sind nur mit Zustimmung der
Erben
frei verteilbar. Mit dem einen frei verfügbaren Drittel kann
z.B. jemand beauftragt werden die eigene nicht erfüllte
Pilgerfahrt [hadsch] in Vertretung durchzuführen, noch
nicht entrichtete
Sühnezahlungen [kaffarah] zu begleichen oder noch
ausstehende
Fünftelabgaben [chums] zu zahlen.
Das Testament selbst gilt nicht als
religiöse Verpflichtung [wadschib], außer die Unterlassung
führt dazu, dass Verpflichtungen aus seiner Lebzeit nach
seinem
Ableben nicht erfüllt werden können.
Für die Erfüllung des Testaments ist der
Testamentsvollstrecker [wasiy] verantwortlich.