Speiseregeln
Speiseregeln

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Bild: Halal-Zertifikat eines deutschen muslimischen Unternehmens

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Die Speisevorschriften des Islam folgen aus den Anweisungen des Heiligen Qur'an und dem Vorbild [sunna] des Propheten Muhammad (s.).

Wichtige Voraussetzung für die Zulässigkeit [halal] einer Speise ist ihre rituelle Reinheit [tahara]. Daher ist grundsätzlich der Verzehr aller ursächlichen Unreinheit, wie z.B. Kadaver (dazu zählt auch ein nicht islamische geschlachtetes Tier), Blut, Hund, Schwein, Rauschmittel, die ursprünglich flüssig waren (z.B. Weinalkohol) und Bier, aufgrund ihrer rituelle Unreinheit [nadschasah] verboten [haram]. Darüber hinaus sind aber auch alle Tiere verboten, die Fleischfresser sind, wie z.B. Katze, selbst wenn das Tier nicht unrein ist. Eine weitere Voraussetzung für die rituelle Reinheit von Fleisch ist die Schächtung des Tieres nach islamischen Ritus.

Bei Fisch gehört es zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit [halal] als Speise, dass ein Tier mit üblicherweise  Schuppen ist und an Land getötet wird.

Im Heiligen Qur'an heißt es dazu: "Verboten ist euch Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Gott angerufen worden ist, und Ersticktes, Erschlagenes, Gestürztes, Gestoßenes und das, was ein wildes Tier angefressen hat — außer dem, was ihr (noch vor dem Verenden) schlachtet —, und das, was auf Opfersteinen geschlachtet worden ist .." (5:3)

Die Zulässigkeit einer zweifelhaften Speise kann in nichtmuslimischen Ländern durch ein Halal-Zertifikat bestätigt werden.

In Detailfragen kann es im Bereich der Speisegebote unterschiede zwischen den Rechtsschulen  und einzelnen Vorbildern der Nachahmung geben. So erlaubt beispielsweise Imam Chamene'i die vorherige Betäubung eines zu schächtenden Tieres unter der Voraussetzung, dass es am Leben bleibt. Andere hingegen erachten das für nicht zulässig für Speisefleisch.

Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Sunniten. Schafi‘i erlaubt z.B. Füchse als Speise, wohingegen sie bei Abu Hanifa (aber auch bei Schiiten) verboten sind.

Neben den zahlreichen Geboten und Verboten, gibt es auch im Speisebereich sehr viele empfohlene bzw. verpönte Handlungen. So hat Imam Ali (a.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Muslim seinen Bauch nicht zum "Friedhof von Tieren", was als ausdrücklicher Hinweis verstanden wird, den Fleischkonsum zu reduzieren bzw. niedrig zu halten.

Als weitere empfohlene Speisehandlungen sind unter anderem bekannt: Das Trinken im Stehen bei Tag und im Sitzen bei Nacht, mindestens alle 40 Tage einen Tag kein Käse zu speisen, sowie das regelmäßige freiwillige Fasten.

Als verpönt gilt zu heiße Speise zu sich zu nehmen bzw. über das Essen zu pusten. Grundsätzlich gilt, dass das Speisen - wie jede andere Handlung auch - mit der Basmala beginnen wird. Es gilt als angebracht nur bei Hunger zu speisen und nicht aus Genusssucht. Dabei ist die Dreiteilungs-Speiseregel hilfreich.

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