Schutzbefohlene
Schutzbefohlene [dhimmi]

Aussprache: dhimmii
arabisch:
ذمي
persisch:
ذمي
englisch: protected person

Bild: Vank Kirche in Isfahan (Iran)

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Der Begriff Schutzbefohlene stammt vom arabischen "dhimma" (ذمة), was einen besonderen Schutz für für Leute des Buches [ahl-ul-kitab] unter islamischer Herrschaft garantiert. Die Bezeichnung beschreibt Sonderrechte, welche u.a. Christen genießen, unabhängig davon, ob sie die Schutzsteuer [dschizya] entrichten oder davon befreit sind.

Schutzbefohlene erwachsene wehrfähige Männer unter islamischer Herrschaft, die nicht an der Verteidigung des Landes teilnehmen wollen, entrichten zum Ausgleich die Schutzsteuer [dschizya]. Es ist eine Art Ausgleichszahlung für die Befreiung vom Wehrdienst und im Bedarfsfall Verteidigungseinsatz auf freiwilliger Basis. Diejenigen, die hingegen an der Verteidigung des Landes teilzunehmen wünschen, wie es z.B. bei den den Christen in der Islamischen Republik Iran nach dem Überfall Saddams der Fall war, brauchen die Schutzsteuer nicht zu entrichten. Zudem brauchen Schutzbefohlene weder die Fünftelabgabe [chums] noch die Zakat zu entrichten, so dass die Schutzsteuer [dschizya] eine geringere Abgabe ist, als sie Muslime zu entrichten haben.

Dementsprechend wird das Thema der Schutzbefohlenen im islamischen Recht [scharia] im Zusammenhang mit der Verteidigung des Landes und dem Wehrdienst behandelt. Die Zahlung erfolgt ausschließlich für wehrfähige Männer, die sich von der Wehrpflicht befreien wollen. Für Frauen, Kinder, Verarmte, Mönche, Geistliche usw. gibt es die Schutzsteuer nicht. Schutzbefohlene aber sind alle!

Alle Anhänger der Buchreligion, unabhängig davon, ob sie Schutzsteuer zahlen, Wehrdienst leisten oder dazu nicht verpflichtet sind, stehen unter dem besonderer Schutz den Muslime, für die der Schutz eine religiöse Verpflichtung [wadschib] ist und sich nicht nur auf die Person bezieht, sondern auch auf die Sonderrechte der jeweiligen Buchreligion. Daher genießen sie den Status von Schutzbefohlenen. Schutzbefohlene genießen die gleichen Bürgerrechte und haben zudem Sonderrechte im Personenstandsrecht (z.B. Eheschließung, Scheidung, Begräbnis usw.) sowie in der kircheninternen Liturgie (z.B. Messwein) und dürfen hierbei ihr eigenes Recht anwenden.

Einige Benachteiligungen, die Leute des Buches [ahl-ul-kitab] im Laufe der islamischen Geschichte erdulden mussten, gehen auf die Gewaltherrschaft von Umayyaden und Abbasiden und nachfolgenden Dynastien zurück, können aber nicht mit dem islamischen Recht begründet werden.

Um den Islam zu diffamieren, wird dieser u.a. den Christen respektvoll Sonderrechte zubilligende Begriff sehr oft von Orientalisten in der Bedeutung verfälscht.

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