Schlachtabfälle
  Schlachtabfälle

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Als Schlachtabfälle bzw. verbotene Körperteile der Nutzung nach der Schlachtung werden im Islam die Körperteile bezeichnet, die ein Muslim nicht speisen darf.

Grundsätzlich gilt, dass ein von einem lebendigen Tier abgeschnittenes Körperteil verboten [haram] zur Speise ist, wie z.B. der Schwanz einer lebenden Kuh. Nicht als Körperteil gilt hingegen die Schurwolle. Es gibt aber eine Reihe von Körperteilen, die auch bei einem erlaubten Tier, das islamische regulär (halal) geschlachtet wurde, zum Verzehr verboten sind, völlig unabhängig davon, in wie weit sie als “unrein [nadschis]“ qualifiziert werden. Im Detail gibt es bei solchen Aufzählungen Unterschiede der Rechtsschulen, aber die folgende Liste dürfte die wohl umfassendste sein, die von allen Rechtsschulen im Islam mitgetragen werden können. Zu den nach der Schlachtung aus Sicht des Islam nicht zu verzehrenden Körperteilen zählen:

bulletDas abfließende Blut
bulletFäkalien
bulletGeschlechtsteile (männlich oder weiblich)
bulletGebärmutter, Eierstöcke, Hoden
bulletggf. Geschwülste am Körper
bulletLymphknoten
bulletDer Teil des Gehirns, der als Hypothalamus bekannt ist.
bulletRückenmark, Wirbelsäule und umgebende Sehnen
bulletGallenblase
bulletMilz
bulletHarnsblase
bulletAugapfel
bulletHufteile

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