.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Schlachtabfälle bzw. verbotene Körperteile der Nutzung
nach der Schlachtung werden im
Islam
die Körperteile bezeichnet, die ein
Muslim
nicht speisen darf.
Grundsätzlich gilt, dass ein von einem
lebendigen Tier abgeschnittenes Körperteil
verboten [haram] zur Speise ist, wie z.B. der Schwanz
einer lebenden Kuh. Nicht als Körperteil gilt hingegen die
Schurwolle. Es gibt aber eine Reihe von Körperteilen, die auch
bei einem erlaubten Tier, das
islamische regulär (halal) geschlachtet wurde, zum Verzehr
verboten sind, völlig unabhängig davon, in wie weit sie als “unrein
[nadschis]“ qualifiziert werden. Im Detail gibt es bei
solchen Aufzählungen Unterschiede der
Rechtsschulen, aber die folgende Liste dürfte die wohl
umfassendste sein, die von allen
Rechtsschulen im
Islam
mitgetragen werden können. Zu den nach der Schlachtung aus
Sicht des
Islam
nicht zu verzehrenden Körperteilen zählen: