.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Schimpfwörter gelten Wörter, die eine Person mit einer
abwertenden Bedeutung beschreibt und sie auf diese Weise
beleidigt oder herabsetzt.
Beispiele für Schimpfwörter sind Tiernamen, die Menschen
gegeben werden, um ihnen besondere Eigenschaften
zuzuschreiben. Im
Islam
ist grundsätzlich die individuelle Verwendung von
Schimpfwörtern
verboten [haram]. Keinem
Menschen ist es erlaubt sein Gegenüber herabzuwürdigen,
was dem Gebot der
Nächstenliebe widerspricht. Es gehört zu der
Verfahrensweise [sunna] des
Propheten Muhammad (s.) und der
Ahl-ul-Bait (a.), dass sie niemandem im individuellen
Gespräch geschmäht oder mit Schimpfwörtern belegt haben,
selbst wenn es ein Feind war. Eine sehr bekannte Geschichte
diesbezüglich geht auf
Imam
Baqir (a.) zurück:
Ein
Christ verspottend den
Beinamen des
Imam
Baqir (a.) indem er ihn abänderte und ihn "Baqar" (Kuh)
nannte. Ohne ein Anzeichen des Unmuts und des Zorns antwortete
der
Imam Baqir (a.) in aller Bescheidenheit: "Ich bin nicht
Baqar sondern Baqir." "Deine Mutter war eine Köchin",
sagte der
Christ verächtlich.
Imam
Baqir (a.) antwortete: "Das war ihr Beruf und ist keine
Schande." Der
Christ hörte nicht auf: "Deine Mutter war schwarz,
unverschämt und ein Lästermaul."
daraufhin sagte
Imam
Baqir (a.): "Wenn meine Mutter die Eigenschaften, die
du ihr zuschreibst, besaß, möge Gott ihr vergeben. Wenn du
aber gelogen hast, möge er dir die Strafe für diese Sünde
erlassen, obwohl du gelogen und meine Mutter verleumdet hast."
Die vorgelebte
Nächstenliebe ließ das Herz des
Christen erweichen. Er wurde später
Muslim
(vgl.
Bihar-ul-Anwar, Band 11, S. 83).
Während im individuellen Bereich jegliche Schimpfworte
unangebracht sind, können sie unter ganz bestimmten eng
begrenzten Umständen im öffentlichen Bereich der Entlarvung
eines gefährlichen
Unterdrückers [zalim] notwendig sein, wobei auch in diesem
Bereich jegliche Unwahrheit nicht zulässig ist.