Entfernung
  religionsrechtliche Entfernung [hadd-ut-tarachus]

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Die religionsrechtliche Entfernung [hadd-ut-tarachus] ist ein Begriff aus dem islamischen Recht [scharia], der bei der Definition einer Reise maßgebend ist.

Eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Reise ist die Erfüllung einer Mindestentfernung, die als "religionsrechtliche Entfernung" bekannt ist und ab der Stadtgrenze gewertet wird.

Ein Faktor einer Reise wird mit der religionsrechtlichen Entfernung der Strecke von acht religionsgesetzlichen Farsach hin oder zurück oder beides zusammen erfüllt mit der Bedingung, dass der Hinweg nicht weniger als vier Farsach ist gemessen ab der Stadtgrenze.

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