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Die Rechtgeleiteter-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Der Satz "wen Allah recht leitet, so ist er der
Rechtgeleitete" kommt im
Heiligen Quran an drei Stellen in identischer Form vor:
7:178, 17:97, 18:17.
Der jeweilige Folgesatz unterscheidet sich in der Aussage und
deutet bereits darauf hin, dass der Rechtgeleitete eine
Person sein könnte:
7:178 Wen Allah recht leitet, so ist er der
Rechtgeleitete; und der, den er abirren lässt, dann sind diese
die Verlustigen.
17:97 Und wen Allah recht leitet, so ist er der
Rechtgeleitete; und der, den er abirren lässt, für sie findest
du keine Beschützer, unter Ausschluss seiner.
18:17 Wen Allah recht leitet, so ist er der Rechtgeleitete;
und wen er abirren lässt, für den findest du keinen
rechtschaffenen Beschützer.
In 7:178 wird deutlich, dass die Abgeirrten einen Verlust
erleiden und aus den anderen beiden Versen wird deutlich,
worin der Verlust besteht. Der besondere personelle Charakter
des Verlustes wird durch eine Rechtschreibauffälligkeit
unterstrichen. Während in den Versen 17:97 und 18:17 der
Rechtgeleitete in der üblichen Form
الْمُهْتَدِ geschrieben wird, befindet sich in Vers
7:178 am Ende des Wortes noch ein weiterer Buchstabe
الْمُهْتَدِي, der zwar die Leseweise
nicht ändert, aber eine besondere Nähe zu
Imam
Mahdi (a.) [المهدی] erzeugt,
wobei man wissen muss, dass der Titel "Mahdi" zu Lebzeiten für
alle Männer der
Ahl-ul-Bait (a.) galt.
Die Rechtgeleiteter-Auffälligkeit wird in die Kategorie des
Schöpfer-Geschöpf-Kontrasts eingestuft.