Neumondsichtung
Neumondsichtung

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Als Neumondsichtung wird die Sichtung der ersten Neumondsichel [hilal] des Mondes nach dem Neumond verstanden, der maßgebend für den Beginn eines Monats im Mondkalender des Islam ist. Relevant ist die Neumondsichel, die nach Sonnenuntergang sichtbar ist.

Die Neumondsichtung spielt insbesondere bei der Bestimmung des Monats Ramadan eine entscheidende Rolle. Unterschiedliche Auffassungen unter den Rechtsgelehrten [mudschtahid] - teilweise innerhalb einer Rechtsschule - bezüglich der Regelungen zur Neumondsichtung führen dementsprechend zu einem unterschiedlichen Beginn des Monats Ramadan.

Ein grundsätzlicher Unterschied besteht zwischen der Methode der Berechnung und der Methode der Sichtung. Die Berechnungsmethode "berechnet", wann die Neumondsichel sichtbar sein wird und kann dementsprechend den Termin frühzeitig festlegen, wohingegen die Methode der Sichtung die relevante tatsächlich Sichtung abwarten muss. Neben unterschiedlichen Berechnungsmethoden, gibt es auch unterschiedliche Sichtungsmethoden, so dass manche Rechtsgelehrte [mudschtahid] die Verwendung von Hilfsmitteln wie Ferngläsern akzeptieren, wohingegen andere auf die bloßen Auge bestehen.

Wiederum unterschiedlich wird die Einstufung des Sichtungsortes bewertet. Während diejenigen, die von einer "globalen Sichtung" ausgehen, die Sichtung an einem beliebigen bewohnten Ort der Erde als Relevant für die ganze Erde akzeptieren, bestehen diejenigen, die eine "lokale Sichtung" als maßgebend betrachten auf einer ortsnahen Sichtung. Die Fragestellung der Ortsnähe wird durch den Horizont definiert.

Eine weitere nicht eindeutig geklärte Fragestellung ist diejenigen, wer den die Neumondsichtung und damit z.B. den Beginn des Monats Ramadan ankündigen darf. Während einige Vorbilder der Nachahmung auf einer eher dezentralen Lösung bestehen, schlagen andere eine zentrale Lösung auf Basis der Statthalterschaft des Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih] vor.

Alle genannten Unterschiede führen dazu, dass es 1-2 Tage Abweichungen bei Beginn und Ende des Monats Ramadan zwischen den Muslimen geben kann. Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) hat 1978 versucht, eine einheitliche Lösung anzuregen. Danach sollte der Monat Ramadan gemäß Berechnung der frühesten möglichen Sichtung an irgendeinem Ort der Erde maßgebend für alle Muslime sein. Aber selbst viele der unterzeichnenden Staaten haben das nicht eingehalten.

Anhänger des Systems der Statthalterschaft des Rechtsgelehrten [wilayat-ul-faqih] vertreten hingegen die Meinung, dass eine einheitliche Regelung nur unter der Führung des Statthalters der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] möglich ist, da der Mond als Maßstab eine spirituelle Bedeutung hat, die die Befehlsverantwortung in eine menschliche Hand legen will.

Foto: FARS (2015)

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