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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Das Naturphänomen-Gebet [salat-ul-ayat] ist ein
Ritualgebet
anlässlich besonderer Zeichen
Gottes und besteht aus zwei
außergewöhnlichen
Gebetsabschnitten mit jeweils fünf
Verneigungen [ruku] und zwei
Niederwerfungen in jedem
Gebetsabschnitt.
Die
religiöse Verpflichtung [wadschib] zum Naturphänomen-Gebet [salat-ul-ayat] wird durch die
Sonnenfinsternis und die Mondfinsternis
hervorgerufen, selbst wenn diese nur partiell eintreten oder durch einen
bedeckten Himmel nicht sichtbar sind, sowie durch
Erdbeben und jedes andere Zeichen, welches die meisten Menschen
verängstigt, wie beispielsweise außergewöhnlicher, schwarzer, roter oder
gelber Wind, starke Dunkelheit, Lawinen, erschreckender Donner und manche
im Himmel erscheinende Lichter. Allerdings ist das, was nicht
verängstigend ist, oder nur wenige Menschen verängstigt, nicht maßgebend
für ein solches Ritualgebet, bis auf die beiden Finsternisse von Sonne und Mond
sowie Erdbeben. Jene drei Ereignisse verpflichten immer zum
Naturphänomen-Gebet, selbst wenn sie nicht ängstigen. Manche
Gelehrte
sehen darin die besondere Würdigung der
Endzeitzeichen vor dem Erscheinen des
Imam Mahdi (a.).
Es gibt verschiedene Arten für die Form der Verrichtung des
Naturphänomen-Gebets.
Die erste Art: Man verliest im Anschluss an die gefasste
Absicht [niyya] zu
diesem Gebet und im Anschluss an die
Eröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram] die
Sure
Al-Fatiha
und eine weitere
Sure, dann
verneigt man sich und richtet anschließend
seinen Oberkörper von der
Verneigung [ruku] auf und verliest wiederum
Al-Fatiha und
eine Sure, danach
verneigt man sich erneut und richtet anschließend seinen
Oberkörper von der
Verneigung auf, liest dann wiederum
Al-Fatiha und eine
Sure, dann
verneigt man sich und hebt seinen Oberkörper, bis man in diesem ersten
Gebetsabschnitt insgesamt fünf
Verneigungen vollendet hat und vor jeder
Verneigung hierbei die Sure
Al-Fatiha und eine weitere
Sure verlesen hat.
Daraufhin nach der Rückkehr zum
Stehen nach
dem fünften Mal wirft man sich nieder zur
Niederwerfung [sadschda] und verrichtet die beiden
Niederwerfungen. Dann steht man
auf und verrichtet den zweiten
Gebetsabschnitt genauso wie den ersten
Gebetsabschnitt bis zur Vollendung der beiden
Niederwerfungen. Und
anschließend führt man die
Bekenntnisverlesung [taschahhud] und den
Abschlussgruß [salam]
durch.
Die zweite Art: Im Anschluss an die gefasste
Absicht und die
Eröffnungspreisung verliest man die
Sure
Al-Fatiha und einen
Vers von einer
anderen Sure,
verneigt sich daraufhin und richtet anschließend seinen
Oberkörper auf und verliest ohne
Al-Fatiha
zu lesen den nächsten
Vers jener
Sure. Dann
verneigt man sich erneut, richtet anschließend seinen Oberkörper auf und
verliest einen weiteren Vers jener
Sure usw. bis zur
fünften
Verneigung, so dass man die
Sure, deren
Verse man verlesen hat,
vor der letzten
Verneigung vollständig zu Ende gelesen hat, und dann
verneigt man sich zur fünften
Verneigung.
Nach der Rückkehr zum
Stehen wirft man sich zu den beiden
Niederwerfungen nieder, steht
anschließend auf, verliest
Al-Fatiha und einen
Vers einer
Sure und
verneigt sich dann erneut, und man verfährt weiterhin so, wie man es im
ersten
Gebetsabschnitt durchgeführt hat, bis man die
Bekenntnisverlesung und den
Abschlussgruß durchgeführt hat. Wenn man sich also in jeder
Verneigung mit einem
Vers einer Sure begnügen will, hat man
also bei dieser Methode die Sure
Al-Fatiha nicht mehr als einmal am Anfang des
Gebetsabschnitts zu verlesen.
Die dritte Art: Man verrichtet einen der beiden
Gebetsabschnitte nach
einer der oben erwähnten Arten und den anderen
Gebetsabschnitt nach der
anderen Art.
Die vierte Art: Man vollendet die
Sure, von der man
jeweils einen Vers verlesen
hat, bereits im beispielsweise ersten, zweiten, dritten oder vierten
Stehen. Dann muss man nach dem Aufrichten des Oberkörpers von seiner
Verneigung beim anschließenden
Stehen die Sure
Al-Fatiha wiederholen und
verliest danach eine
Sure oder einen
Vers einer Sure, so lange man sich
vor dem fünften
Stehen befindet. Und wenn man sich vor dem fünften
Stehen [qiyam]
mit einem Vers einer
Sure begnügt,
muss man diese Sure bis zur fünften
Verneigung zu Ende lesen.
Die Verpflichtung zum Naturphänomen-Gebet ist begrenzt auf diejenigen,
die am Ort des Naturphänomens bzw.
Zeichens sind, und diesem folgt auch
derjenige, der in einem mit dem Ort des Naturphänomens derart verbundenen
Ort ist, dass dieser mit ihm als ein gemeinsamer Ort gezählt wird.
Ein
verpasstes Naturphänomen-Gebet bedarf der
Nachholung [kadha].
Eine Ausnahme hierbei stellt die Frau bei ihrer
Regelblutung
[haydh] dar, die das Naturphänomen-Gebet dann nicht nachzuholen hat.