.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) werden jene Personen
verstanden, die an den angrenzenden oder nächstgelegenen
Gebäuden wohnen, wobei sich dieser Begriff im
Islam
nicht allein auf die "nächsten" Nachbarn beschränkt.
Im
Islam ist das Nachbarschaftsrecht besonders hervorgehoben
und daher gibt es besondere Rechte bzw. Pflichten von
Nachbarn, die umfassend in folgender
Überlieferung des
Imam Zain-ul-Abidin (a.) beschreiben sind:
„Gewiss ist es das Recht deines Nachbarn, ihn (und sein
Anwesen) zu hüten, wenn er abwesend ist, ihn zu ehren, wenn er
anwesend ist und ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird.
Verfolge nicht seine Fehler. Wenn du über ihn etwas Schlimmes
erfährst, verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat
akzeptiert, berätst du dich mit ihm. Lass ihn nicht im Stich
in schweren Zeiten, hilf ihm aus der Verlegenheit, vergib ihm
seine Fehler und pflege mit ihm ein ehrenhaftes
Zusammenleben.“ (Aus
Bihar-ul-Anwar Band 74, S. 7).
In einem Gespräch erläutert zudem
Fatima (a.) ihrem Sohn
Imam Hasan (a.), dass das Recht des Nachbarn vor dem
eigenen kommt.