Nachbar
  Nachbar

Aussprache: dschaar
arabisch: جَار
persisch: همسایه
englisch:
Neighbour

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Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) werden jene Personen verstanden, die an den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnen, wobei sich dieser Begriff im Islam nicht allein auf die "nächsten" Nachbarn beschränkt.

Im Islam ist das Nachbarschaftsrecht besonders hervorgehoben und daher gibt es besondere Rechte bzw. Pflichten von Nachbarn, die umfassend in folgender Überlieferung des Imam Zain-ul-Abidin (a.) beschreiben sind:

„Gewiss ist es das Recht deines Nachbarn, ihn (und sein Anwesen) zu hüten, wenn er abwesend ist, ihn zu ehren, wenn er anwesend ist und ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird. Verfolge nicht seine Fehler. Wenn du über ihn etwas Schlimmes erfährst, verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat akzeptiert, berätst du dich mit ihm. Lass ihn nicht im Stich in schweren Zeiten, hilf ihm aus der Verlegenheit, vergib ihm seine Fehler und pflege mit ihm ein ehrenhaftes Zusammenleben.“ (Aus Bihar-ul-Anwar Band 74, S. 7).

In einem Gespräch erläutert zudem Fatima (a.) ihrem Sohn Imam Hasan (a.), dass das Recht des Nachbarn vor dem eigenen kommt.

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