Moschee-Verbote
  Moschee-Handlungsverbote

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Als Moschee-Handlungsverbote werden die Handlungen bezeichnet, der Ausübung in einer geweihten Moschee verboten [haram] sind.

Zu den Handlungen die in der Moschee verboten [haram] sind gehören:

bulletDie rituelle Verunreinigung der Moschee: Daher werden die Innenräume auch nicht mit Schuhen betreten. Sollte die rituelle Verunreinigung dennoch geschehen (z.B. versehentlich durch Nasenbluten und Tropfen auf den Teppich) ist unverzüglich eine rituelle Reinigung durchzuführen.
bulletDas Verwenden von Gold für die Moschee in einem Maß, das als Verschwendung eingestuft wird. Selbst wenn es nicht als Verschwendung eingestuft wird, so ist es verpönt [makruh].
bulletJegliche Handlung, die als Entwürdigung der Moschee eingestuft wird. Dazu können z.B. ungeeignete Turnübungen genau so zählen wie ungeeignete Lieder, selbst wenn diese islamisch nicht verboten wären.
bulletDas Betreten der Moschee durch Nichtmuslime: Diesbezüglich ist in nichtmuslimischen Ländern zu berücksichtigen, dass viele Moscheen nicht als Ganzes als Moschee geweiht werden, sondern nur ein kleiner Teilbereich, so dass der Rest problemlos von jedem besucht werden kann.
bulletDas Zerstören der Moschee (außer zum Neuaufbau wegen Baufälligkeit).
bulletDie Nutzung der Moschee außerhalb des Stiftungszwecks.

Als verpönt [makruh] gilt das Schlafen in der Moschee.

Zuweilen wird gesondert angemerkt, dass das Abhalten von Frauen von der Moschee ebenfalls nicht angebracht ist, da der Segen des Moscheebesuchs beide Geschlechter gleichermaßen betrifft.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de