Milchverwandtschaft
  Milchverwandtschaft

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Als Milchverwandtschaft gilt im Islam die Tatsache, dass zwei Menschen als Säuglinge von der gleichen Frau genährt werden.

Maßgebend für die Milchverwandtschaft ist, dass beide so viel Milch erhalten, dass man von einer echten Fleischbildung durch diese Ernährung sprechen kann und nicht das einmalige oder flüchtige bzw. kurzfristige Stillen.

Die Milchverwandtschaft gilt als Ehehindernis im Islam, so dass eine Frau und ein Mann, die von der gleichen Frau gestillt im beschriebenen Maß wurden nicht miteinander heiraten dürfen sind. Die Milchverwandtschaft führt zu einer speziellen Form der Mahram-Verwandtschaft die als Milchverwandtschaft [لمَحْرَم الرِضاعي] bezeichnet wird.

Es gibt spezielle Bestimmungen über eine Frau, die ein Baby stillt, damit die Mahram-Verwandtschaft erfüllt ist. Dazu zählen:

bulletDie stillende Frau sollte ehelich schwanger geworden sein
bulletDas Stillen darf nicht nach zwei Mondjahren erfolgen
bulletDas gestillte Baby sollte die Muttermilch direkt mit dem Mund von der Brust aufnehmen und nicht über ein Hilfsmittel
bulletDas Baby sollte nur von einer Frau gestillt worden sein
bulletDas Baby sollte die Muttermilch kontinuierlich einnehmen (ohne Unterbrechung durch Lebensmittel oder Muttermilch einer anderen Frau)
bulletDas Baby sollte eine hinreichende Menge der Muttermilch aufnehmen, damit sich dadurch Fleisch bildet.

Gemäß Artikel 1176 des Zivilrechts in der Islamischen Republik Iran muss die Mutter ihr Baby nicht stillen, es sei denn, es ist unmöglich, das Baby mit einer anderen Nahrung zu nähren. Auf der anderen Seite ist das Stillen das Recht der Mutter. Weder der Vater noch jemand anderes darf sie davon abhalten. Im Fall einer Inhaftierung muss das Stillrecht gesichert werden.

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