.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Unter dem Mieterlass ist nach dem dem
islamischen Recht [scharia] ein Vertrag zu verstehen, mit
dem eine Person sein Eigentum, dessen Verwendung
erlaubt [halal] ist und der durch die Verwendung nicht
verbraucht wird, einer anderen Person zur kostenfreien Nutzung
für eine vereinbarte Zeit zur Verfügung stellt.
Der
Empfänger übergibt das verwendete Eigentum nach vereinbarter
Verwendung an den Eigentümer zurück. Diese Art der temporären
Überlassung kann unter Umständen vermindernde Auswirkungen auf die
religionsrechtliche Abgaben haben. Unabhängig davon gilt
sie als
segensreich.