.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Meeresschätze gelten im
Islam
Güter, die durch Tauchen aus dem Wasser geborgen werden. Auf
derartige Güter wird im
Islam
die
Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als
chumspflichtig.
Meeresschätze sind vor allem Perlen und
Korallen, nicht aber Bodenschätze, die zur
Mineraliengewinnung gehören.
Die
Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils für die
Gewinnung über eines Mindestfreibetrages. Als
Mindestfreibetrag gilt der Gegenwert von 18
Nochod
nach Abzug der Kosten, die für die Gewinnung der Meeresschätze
notwendig waren.