Meeresschätze
  Meeresschätze

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Als Meeresschätze gelten im Islam Güter, die durch Tauchen aus dem Wasser geborgen werden. Auf derartige Güter wird im Islam die Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als chumspflichtig.

Meeresschätze sind vor allem Perlen und Korallen, nicht aber Bodenschätze, die zur Mineraliengewinnung gehören.

Die Fünftelabgabe [chums] erfolgt in der Regel jeweils für die Gewinnung über eines Mindestfreibetrages. Als Mindestfreibetrag gilt der Gegenwert von 18 Nochod nach Abzug der Kosten, die für die Gewinnung der Meeresschätze notwendig waren.

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