.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Unter dem Begriff "Leute des Buches" werden gemäß Definition des
Qur'an jene
Menschen zusammengefasst, die vor dem
Heiligen Qur'an ebenfalls göttliche
Offenbarung
in Form einer Schrift durch einen
Gesandten erhalten hatten.
Andere Übersetzungen des arabischen Begriffs "Ahl-ul-Kitab" sind: "Leute der
Schrift", "angehörige der Schrift", "Familie des Buches" und andere
Kombinationen.
Als explizit erwähnte Bücher vor dem
Heiligen Qur'an gelten
im Islam die
unverfälschten Urversionen von:
Auch
Ibrahim (a.)
hatte gemäß
Qur'an
eine Schrift (vgl. 87:19). Zu den Leuten der Schrift zählen
neben Juden und
Christen u.a. auch
Zaroastrier und
Sabäer bzw.
Sabier (vgl.
Heiliger Qur'an 22:17).
Die "Leute des Buches" gelten als Gruppe mit besonderen Rechten in einem
islamischen Gemeinwesen. Während sich alle Bürger dem allgemeingültigen
islamischen
Recht [scharia] einzuordnen haben, dürfen die "Leute des Buches" im Rahmen des
Personenstandsrechts wie z.B. Ehe, Heirat, Scheidung, Erbe usw. die Regeln ihrer
eigenen Religion umsetzen.
Sie gelten als
Schutzbefohlene
[dhimmi] in einem
islamischen
Staat und brauchen im Gegensatz zu allen anderen Bürgern nicht zur
Verteidigung des Staates in der Armee dienen noch das Land im Verteidigungsfall
mit zu verteidigen, noch die islamischen Abgaben zahlen, entrichten dafür aber eine
Schutzsteuer [dschizya]. Diese entfällt
jedoch, wenn sich die "Leute des Buches" auch hinsichtlich der Verteidigung des
Landes gleichwertig engagieren wollen, wie es z.B. in der
Islamischen Republik Iran der Fall war und ist.