Injektion
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Unter einer medizinischen Injektion versteht man in der Regel das Einbringen von gelösten oder suspendierten Arzneimitteln in den Körper ohne den Darmweg oder Lungenweg zu beschreiten.

Eine Injektion wird daher mittels einer Spritze mit aufgesetzter Kanüle verabreicht, so dass mindestens eine körperliche Barriere, wie zum Beispiel die Haut oder Schleimhaut durchstochen bzw. überwunden werden muss. In wie weit eine Injektion medizinisch notwendig oder sinnvoll ist, muss der jeweilige vertrauenswürdige Facharzt entscheiden. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Betroffenen.

Im islamischen Recht [scharia] wird zwischen zwei Arten von Injektion unterschieden:

bulletInjektionen, die einen nichtnährenden Charakter haben (wie z.B. eine Impfung)
bulletInjektionen mit einem nährenden bzw. stärkenden Charakter, wie z.B. Nährlösungen und Infusionen

Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf das Fasten [saum]. Während die erste Form, also die nichtnährende Injektion nicht als Aspekt für den Fastenabbruch gilt, führt die Zuführung der Nährlösung zum Fastenabbruch.

Infusionen werden im islamischen Recht [scharia] wie Injektionen behandelt.

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