.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Unter einer medizinischen Injektion versteht man in der Regel
das Einbringen von gelösten oder suspendierten Arzneimitteln
in den Körper ohne den Darmweg oder Lungenweg zu beschreiten.
Eine Injektion wird daher mittels einer Spritze mit
aufgesetzter Kanüle verabreicht, so dass mindestens eine
körperliche Barriere, wie zum Beispiel die Haut oder
Schleimhaut durchstochen bzw. überwunden werden muss. In wie
weit eine Injektion medizinisch notwendig oder sinnvoll ist,
muss der jeweilige vertrauenswürdige Facharzt entscheiden. Die
letztendliche Entscheidung liegt beim Betroffenen.
Im
islamischen Recht [scharia] wird zwischen zwei Arten von
Injektion unterschieden:
| Injektionen, die einen nichtnährenden Charakter haben
(wie z.B. eine Impfung) |
| Injektionen mit einem nährenden bzw. stärkenden
Charakter, wie z.B. Nährlösungen und Infusionen |
Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf das
Fasten
[saum]. Während die erste Form, also die nichtnährende
Injektion nicht als Aspekt für den
Fastenabbruch gilt, führt die Zuführung der Nährlösung zum
Fastenabbruch.
Infusionen werden im
islamischen Recht [scharia] wie Injektionen behandelt. |