Imam-Ehe
  Imam-Ehe

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Die so genannte "Imam-Ehe" ist eine Begrifflichkeit in der Westlichen Welt als Gegenstück zu der "kirchlichen Trauung" und ist inhaltlich eine Verfälschung des Islam.

Die deutsche Begrifflichkeit dürfte ihren Ursprung im Türkischen haben, in der nach der Säkularisierung des Staates neben der Standesamtlichen Trauung auch eine Eheschließung unter Aufsicht eines Imams (İmam nikâhı) möglich war. Zum Ausdruck kam damit, dass die staatliche Heirat nicht vor Gott, sondern vor dem Staat geschlossen wurde, wohingegen die für einen Muslim relevante und bindende Heirat vor Gott geschlossen wird. Anders, als es die Begrifflichkeit "Imam-Ehe" jedoch implizieren mag, ist die Anwesenheit oder Beteiligung eines "Imam" oder Gelehrten nicht notwendig für die Eheschließung im islamischen Sinn, sondern kann von den Beteiligten selbst geschlossen werden. Vor der Säkularisierung war diese Form der Eheschließung gleichzeitig die staatliche. Sie ist heute noch die einzige für Muslime zulässige Eheschließungsform in Israel.

In den meisten muslimischen Ländern wird die islamische Eheschließung mit der staatlichen gekoppelt bzw. am gleichen Tag oder sogar zuvor durchgeführt, so dass die staatliche lediglich die Funktion einer staatlichen Registrierung der islamische Eheschließung gleich kommt.

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