IGGÖ
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich – IGGÖ

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Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) ist die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannte Vertretung der in Österreich lebenden Muslime.

Anders als in Deutschland ist der Islam als Religionsgemeinschaft staatlich anerkannt.

Mitglied kann jeder Muslim mit Aufenthaltsrecht in Österreich sein. Die IGGÖ konstituierte sich 1979 als anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich aufgrund des Islamgesetzes von 1912, das auf dem „Anerkennungsgesetz“ von 1874 basiert, und das von der Islam-Verordnung von 1988 präzisiert wird. Die IGGÖ hat als Exekutivorgan den Obersten Rat und als legislatives Organ den Schura-Rat. Dieser wählt den Präsidenten der IGGÖ.

Präsidenten der Glaubensgemeinschaft waren bisher

bulletAhmad Abelrahimsai (bis 1999 n.Chr.)
bulletAnas Schakfeh (1999–2011)
bulletFuat Sanaç (2011–2016)
bulletIbrahim Olgun (2016–2018)
bulletÜmit Vural (seit 2018)

Zu den Aufgaben der IGGÖ gehört nach eignem Verständnis unter anderem die Errichtung und Verwaltung islamischer Friedhöfe. Das wurde unter anderem umgesetzt in der Gründung des Islamischen Friedhofs Wien.

Zu den weiteren Aufgaben gehört der Service bei muslimischen Angelegenheiten wie Eheschließungen nach islamischem Ritus oder Beaufsichtigungen von Islamischer Schlachtung. Auch in Angelegenheiten des interreligiösen Dialog, beim Thema Besuchs- und Sozialdienst in Spitälern und Haftanstalten, Islamunterricht an Schulen und der Ausbildung von Islamlehrern will die IGGÖ Ansprechpartner für die Behörden sein..

Die IGGÖ wird für die Verwaltung des Religionsunterrichtes an den österreichischen Schulen mit Geldmitteln durch die öffentliche Hand finanziert. Die Gehälter von Islamlehrern, Schulfachinspektoren und Dozenten bezahlt der Staat Österreich. Zudem erhält die IGGÖ Spenden und zieht Mitgliedsbeiträge ein.

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