.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Heimat ist zunächst der Ort, an dem sich ein
Mensch
zuhause fühlt. Der Begriff Heimat ist allerdings im
islamischen Recht verankert und hat unmittelbare
Auswirkungen auf manche religiöse Riten, wie das
Ritualgebet und das
Fasten.
Als erste Heimat eines Menschen gilt zunächst die Heimat der
Eltern. Später wird zur Heimat der Ort, an dem man eine
bestimmte Mindestfrist häuslich niedergelassen verblieben ist.
Während manche
Vorbilder der Nachahmung dafür eine definierte Zeitangabe
machen (z.B. 6 Monate), beschreibt
Imam
Chamene'i Heimat als den Ort, der nur dann als
religionsrechtliche Heimat angesehen werden kann, wenn die
Absicht besteht, dort dauerhaft zu bleiben und zudem eine
Weile mit dieser Absicht dort zu wohnen, erfüllt wurde, wobei
er die Zeit nicht explizit festlegt. Besteht solch eine
Absicht nicht, aber lebt man so lange an einem Ort, dass
man als Einheimischer des Ortes bei den übrigen Einheimischen
dieses Ortes angesehen wird wird es auch zur Heimat. (vgl.
Antworten auf Rechtsfragen [adschwibat-ul-istiftsaa't] Band I,
Frage 699). Es ist möglich mehrere Heimaten zu haben.
An seinem Heimatort betet der
Muslim
sein
Ritualgebet vollständig und
fastet
im Monat
Ramadan. Befindet er sich nicht in seiner Heimat gelten
die Regeln der
Reise.
Es gibt allerdings einen Ort, in dem kein
Muslim auf Reisen ist, selbst
wenn der Ort noch so weit von seiner
Heimat
entfernt ist, denn es ist die
Heimat
aller Muslime:
Mekka.