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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Hawala ist der
arabische
Begriff für "Wechsel" und beschreibt im
islamischen Recht [scharia]
die "Übertragung einer Verschuldung" von einer rechtlichen
Person auf eine andere.
Die Hawala ist der Vertrag, durch den ein Schuldner von
seiner Schuld befreit wird, indem ein anderer für seine Schuld
einsteht. Der Begriff "Hawala" bezeichnet i.d.R. den
schriftlichen Vertrag, durch welchen die Schuldübertragung
vereinbart und dokumentiert wird. So gehörte es z.B. zu den
guten Taten, Schulden von
Gläubigen die unverschuldet in eine Schuldennot geraten
waren, zu übernehmen.
Heute bezeichnet der Begriff "Hawala" in den meisten
Sprachen der
Muslime die
einfache Überweisung.