Handschlagzwang
  Handschlagzwang in der Schweiz

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:

.Bücher zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.

Als Handschlagzwang in der Schweiz gilt ein Verordnung der Schweizer Schulbehörde vom 25.5.2016, bei der Schüler bei Strafandrohung dazu gezwungen werden, dem Lehrer anderen Geschlechts den Handschlag nicht zu verweigern.

Die Vorgehensweise der Schweizer Behörden gilt als eines der skurrilsten und absurdesten Vorstöße der Westlichen Welt gegenüber dem Islam und den Muslimen.

Hintergrund war das Verweigern des Handschlags durch zwei Schüler an einer Therwiler Schule gegenüber ihrer Lehrerin, die keine Mahram-Verwandte war. Die Schule hatte ihnen daraufhin eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zu heftigen Disskussionen im Land geführt haben. Daraufhin hat die Schulbehörde des Kantons Basel-Land die Genehmigung aufgehoben und Droht mit einem Bußgeld von 5000 SF, falls die Schüler den Handschlag verweigern. Der bereits in der Bearbeitung befindliche Einbürgerungsantrag der Eltern wurde eingefroren. 

Gemäß dem behördlichen Urteil falle zwar das Verweigern des Händedrucks gegenüber nicht Mahram-Verwandten zwar in den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Doch die Pflicht zum Händedruck sei dennoch zulässig, weil "der muslimische Glauben nicht in seinen zentralen Teilen berührt" werde, wenn der Handschlag verlangt werde. "Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden."

Begründet wurde das Obligatorium zum Handschlag auch mit der so genannten Integration: "Dies gilt sicherlich noch vermehrt aufgrund der jüngsten Terrorereignisse in Europa. Integration verlangt, dass die Stellung der Frau in der hiesigen Gesellschaft anerkannt wird."  Mitverantwortlich für diese Maßnahme war auch Justizministerin Simonetta Sommaruga, die sich heftig für eine Berührungspflicht eingesetzt hat. Zuvor hatte es auch in anderen europäischen Ländern Diskussionen zum Thema gegeben, aber in keinem Land ist man so weit gegangen wie in der Schweiz.

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de