Geständnis
  Geständnis [iqrar]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: Confession

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Das Geständnis [iqrar] ist ein Begriff aus dem islamischen Recht [scharia] und drückt das Einräumen eines bestimmten Sachverhaltes durch eine geständige Person aus.

Nach islamischem Recht [scharia] hat ein Geständnis nur dann Beweiskraft, wenn absolut sicher gestellt ist, dass er von einer volljährigen Person, im Vollbesitz der Verstandeskräfte, und vor allem ohne jeden Zwang vor dem Richter erfolgt ist. Jegliche Druckausübung zur Erzwingung eines Geständnisses sind unbedingt verboten [haram] bzw. machen das Geständnis unbrauchbar. Auch ein Geständnis aus Furcht vor Druckausübung ist ungültig. In Fällen, in denen keine Anklage und kein Geschädigter vorliegen und eine Art Selbstanklage durch Selbstgeständnis erfolgt (z.B. bei Unzucht [zina]), kann der Richter von einer Öffentlichmachung und damit der Strafverfolgung absehen gemäß der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.).

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