.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Das
Geständnis [iqrar] ist ein Begriff aus dem
islamischen Recht [scharia] und drückt das Einräumen eines
bestimmten Sachverhaltes durch eine geständige Person aus.
Nach
islamischem Recht [scharia] hat ein Geständnis nur dann
Beweiskraft, wenn absolut sicher gestellt ist, dass er von
einer volljährigen Person, im Vollbesitz der Verstandeskräfte,
und vor allem ohne jeden Zwang vor dem Richter erfolgt ist.
Jegliche Druckausübung zur Erzwingung eines Geständnisses sind
unbedingt
verboten [haram] bzw. machen das Geständnis unbrauchbar.
Auch ein Geständnis aus Furcht vor Druckausübung ist ungültig.
In Fällen, in denen keine Anklage und kein Geschädigter
vorliegen und eine Art Selbstanklage durch Selbstgeständnis
erfolgt (z.B. bei
Unzucht [zina]), kann der Richter von einer
Öffentlichmachung und damit der Strafverfolgung absehen gemäß
der
Verfahrensweise [sunna] des
Propheten Muhammad (s.).