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Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray] bzw. Männer des
Urteils wurden jene
muslimische Juristen im 9. Jh. n.Chr. genannt, die neben
der
Überlieferung auch eine Art subjektive Lehrmeinung
akzeptierten, weshalb sie in der
Westlichen Welt als spekulative Juristen bezeichnet
wurden. Ihnen gegenüber traten die
Gefährten der Überlieferung.
Beide Gruppen rangen um die Vorherrschaft in der
Anfangszeit der Entstehung der
sunnitischen
Rechtsschulen. Während die Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray]
eher im
Irak und bei den Anhängern der
Hanefiten zu finden waren, waren die
Gefährten der Überlieferung [ashab-ul-hadith] eher in
Medina
unter den Anhängern der
Malikiten zu finden, die sich später aber ebenfalls den
Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray] zuwandten. Lediglich
die
Hanbaliten gelten noch als Vertreter der
Gefährten der Überlieferung [ashab-ul-hadith]. Die
Unterschiede entstanden vor allem deshalb, weil in dem sich
stetig weiter entwickelnden Rechtssystem und der zunehmenden
Zahl an zugänglichen
Überlieferungen zahlreiche Probleme entstanden, welche die
eine Gruppe dogmatisch und die anderen sinngemäß unter
Berücksichtigung der Vernunft zu lösen suchten. Beide Gruppen
verneinten aber
schiitische Lösungsansätze bzw. kannten sie nicht mehr.