Gefährten der Lehrmeinung
  Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray]

Aussprache: ashab-ur-ray
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Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray] bzw. Männer des Urteils wurden jene muslimische Juristen im 9. Jh. n.Chr. genannt, die neben der Überlieferung auch eine Art subjektive Lehrmeinung akzeptierten, weshalb sie in der Westlichen Welt als spekulative Juristen bezeichnet wurden. Ihnen gegenüber traten die Gefährten der Überlieferung.

Beide Gruppen rangen um die Vorherrschaft in der Anfangszeit der Entstehung der sunnitischen Rechtsschulen. Während die Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray] eher im Irak und bei den Anhängern der Hanefiten zu finden waren, waren die Gefährten der Überlieferung [ashab-ul-hadith] eher in Medina unter den Anhängern der Malikiten zu finden, die sich später aber ebenfalls den Gefährten der Lehrmeinung [ashab-ul-ray] zuwandten. Lediglich die Hanbaliten gelten noch als Vertreter der Gefährten der Überlieferung [ashab-ul-hadith]. Die Unterschiede entstanden vor allem deshalb, weil in dem sich stetig weiter entwickelnden Rechtssystem und der zunehmenden Zahl an zugänglichen Überlieferungen zahlreiche Probleme entstanden, welche die eine Gruppe dogmatisch und die anderen sinngemäß unter Berücksichtigung der Vernunft zu lösen suchten. Beide Gruppen verneinten aber schiitische Lösungsansätze bzw. kannten sie nicht mehr.

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