.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Chums ist vereinfacht ausgedrückt eine Art Einkommensteuer gemäß
dschafaritischer
Rechtsschule.
Nach Abzug aller abzugfähigen Kosten
- dazu gehören unter anderem auch
staatliche Steuern - , womit ein Lebensstil gemäß dem üblichen sozialen Stand
des Muslim ermöglicht werden kann, wird ein Fünftel (20%) des
überschüssigen erworbenen Kapitals an einen
selbst gewählten Vertreter des
12. Imam
abgegeben, damit dieser es auf dem Weg des
Islam einsetzt. Die restlichen
vier Fünftel sind somit gereinigt.
Die Chums geht zurück auf den
Verse 8:41 im
Heiligen Qur'an:
"Und wisset, was immer ihr gewinnen möget, es gehört ein Fünftel davon
Allah und dem Gesandten und der Verwandtschaft und den Waisen und den
Bedürftigen und dem Wanderer, wenn ihr an Allah glaubt und an das, was Wir
niedersandten zu Unserem Diener am Tage der Unterscheidung - dem Tage, an
dem die beiden Heere zusammentrafen -, und Allah hat Macht über alle
Dinge." Weil die
umayyadischen
Kalifen auf diese Abgabe nicht zurückgreifen konnten, da sie nur
Prophet Muhammad
(s.) und seinen
Ahl-ul-Bait
(a.) vorbehalten waren, schafften sie es ab und begrenzten sich auf
die Zakat.
Spätere Übersetzungen und Interpretationen versuchten obigen Vers
ausschließlich auf Kriegsbeute zu beschränken, was dem Geist des
Islam
widersprach.
Die Chums wird i.d.R. jährlich jeweils zum Ende des
Füntelabgabe-Jahres (Chums-Jahres) entrichtet. Jeder bestimmt
seinen Chums-Betrag selbst und ist für diesen vor
ALLAH
verantwortlich. In der Abwesenheit des
Imam
Mahdi (a.) bestimmt er zudem den für ihn geeigneten
Vertreter für den
Führungsauftrag [wilaya].
Chums umfasst auch alle Sachgüter, die im Überschuss
vorhanden sind, nachdem sie im Bemessungszeitraum erworben
wurden. Hingegen sind
Füntelabgabe-freie Güter (Chums-freie Güter) nicht chumspflichtig.
Gemäß
Imam Chomeini sind sieben
Einnahmequellen chumspflichtig: