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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der
Begriff "fließendes Wasser" entstammt dem
islamischen Recht [scharia] und ist bedeutsam bei der
Einstufung von
Wasser
[maa] im Zusammenhang seiner Wirkung als
rituell Reinigendes [mutahhirah].
Die Definition von
"fließendes Wasser" umfasst jedes Wasser, dass
beständig fließt, z.B. in Form des Stromes eines Flusse
oder eines Wasserhahns.
Wenn fließendes Wasser mit einer
rituellen Unreinheit [nadschasah] in Berührung kommt,
bleibt es so lange
rituelle rein, so lange sich seine durch die menschlichen
Sinnesorgane messbaren physikalischen Eigenschaften, wie z.B.
Farbe oder Geruch nicht ändern. Es ist in modernen
Gesellschaften das bevorzugte Element für viele
Reinigungsprozesse, selbst wenn sie religionsrechtlich anderen
Reifungsprozessen gleichwertig sind.