.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Beim Fasten
[saum] einer Stillenden im
Monat
Ramadan sind besondere Regeln zu beachten.
Das Stillen an sich hebt die Verpflichtung einer
Muslima zum
Fasten [saum]
nicht auf. Falls die Betroffene aber einen Schaden für Ihr
Kind durch die möglicherweise geringere Milch befürchtet, und
diese Furcht einen vernünftigen Ursprung hat, dann ist sie
nicht zum
Fasten [saum] verpflichtet. Die Entscheidung darüber fällt
sie alleine. Sie muss die Tage allerdings nachholen und
gleichzeitig muss sie die
Fastenersatzleistung [fidya] erfüllen.