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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Fasad fil Ardh ist ein Rechtsbegriff im
Islam,
der aus dem
Heiligen Quran abgeleitet worden ist.
Fasad fil Ardh ist die Bezeichnung für eine der höchsten
Stufen von Kapitalverbrechen, die im
Islam
begangen werden kann. Der Begriff kann als "Verderbenstiften
auf Erden" übertragen werden. Der Verurteilte ist dann Mufsad
fil Ardh (der Verderbenstifter auf Erden/المفسد
في الأرض). Im
islamischen Recht [scharia] handelt es sich um eine
Straftat, deren Nachweis allerdings an strenge Regeln geknüpft
ist.
Die in der
Westlichen Welt verbreitete Übersetzung "Krieg gegen Gott"
entspricht nicht dem Inhalt der Straftat. So führt z.B. ein
Muslim
im gewissen Sinn auch "Krieg gegen Gott", falls er das
Ritualgebet grundsätzlich ablehnt. Da das aber eine
Angelegenheit zwischen ihm und
ALLAH ist, gibt es dafür keine gesellschaftliche Strafe.
Die Straftat "Verderbnisstiften auf
Erden" beinhaltet den Begriff
Fasad ,
wie er im
Heiligen Quran 2:27 beschrieben ist;
"Diejenigen, die Verpflichtung Allahs brechen, nachdem
dieser geschlossen wurde, und die zerschneiden, was Allah
gebietet zusammen zu halten, und Verderbnis stiften auf der
Erde, diese sind die Verlustigen."
Im
Heiligen Quran werden diejenigen, welche diese Straftat
begehen, verflucht.
Verglichen mit den deutschen Strafrecht käme der Begriff
"Hochverrat" dem Delikt sehr nahe. In der Regel wird
für diese Straftat, die sehr selten vom Staatanwalt beantragt
wird, eine Todesstrafe verhängt.
Im aktuelle gültigen
Strafgesetzbuch der
Islamischen Republik Iran wird in Artikel 190 ein
Verderbenstifter auf Erden als jemand definiert, der Waffen
mit der Absicht einsetzt, Angst zu verursachen und ein
Sicherheitsrisiko in der Gesellschaft zu bewirken. In Artikel
284 werden die Voraussetzungen aufgeleistet, die notwendig
sind, dass eine Todesstrafe verhängt werden darf.
Zu der Straftat Fasad fil Ardh gehören auch Taten, die in
der
Westliche Welt erlaubt sind, wie z.B. das Eröffnen oder
Betreiben eines Bordells.