.Bücher
zu Gesundheit im Islam finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Eintrittserlaubnis oder die Erlaubnis zum Eintritt (Idhn
al-Duchul) ist ein gebetsartiges Ersuchen um Erlaubnis vor dem
Eintreten in heilige Stätten.
Die Eintrittserlaubnis ist ein Ritus um die Nähe
ALLAHs anzustreben. Gemäß
Heiligem Qur'an (24:27) ist es
verboten [haram], die Häuser anderer ohne deren Erlaubnis
zu betreten. Es heißt, dass der
Engel
Gabriel (a.) [dschibrail], als er den
Propheten Muhammad (s.) treffen wollte, an der Tür des
Hauses des
Propheten Muhammad (s.) verbleiben musste und um Erlaubnis
bat, einzutreten. Einige vermuten, dass das Tor Gabriel (Bab
al-DschibrailI in der
Prophetenmoschee, der Ort war, an dem der
Engel
Gabriel (a.) [dschibrail] wartete bis zur
Eintrittserlaubnis.
Heute gehört die Eintrittserlaubnis bzw. das Ersuchen um
Eintritterlaubnis zu den Riten des
Besuchs [ziyara] heiliger Stätten, insbesondere der
Mausoleen der
Ahl-ul-Bait (a.).
Es wird ein Gebet rezitiert, dass als r rezitieren
sie ein Flehen, das als Eintrittserlaubnis (Idhn al-Duchul)
bekannt ist. Nach diesen Flehen wird erhofft, dass die
Besuchten die Pilger und ihre Handlungen akzeptieren. Im
Mafatih-ul-Dschinaan sind einige Eintrittserlaubnisse (Idhn
al-Duchul) zusammengetragen.
In den Texten bittet der Pilger
ALLAH, den
Propheten Muhammad (s.), die
Imame (a.),
Engel
oder
ALLAH nahe stehende Personen um die Erlaubnis zum Betreten
(seines Schreins). Normalerweise wird der Text für die
Eintrittserlaubnis (Idhn al-Duchul)am Eingang der Schreine
angebracht und die Besucher treten ein, nachdem sie ihn
rezitiert haben.