.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Imam
Chomeinis
Rechtsurteil [fatwa] gegen Rushdie gilt als sein in der
Westlichen Welt bekanntestes
Rechtsurteil [fatwa].
Der Wortlaut seines
Rechtsurteil [fatwa] gegen
Salman Rushdie ist:
"Im Namen des Erhabenen! 'Wir sind von Gott und zu ihm
kehren wir zurück' (Heiliger Qur'an 2/156). Hiermit informiere
ich die stolzen Muslime der Welt, dass der Autor des Buches
'Die Satanischen Verse', das gegen den Islam, den Propheten
und den Qur'an gerichtet ist, und alle an seiner
Veröffentlichung Beteiligten, denen sein Inhalt bekannt war,
zum Tode verurteilt sind. Ich fordere die tapferen Muslime
auf, sie unverzüglich zu töten, wo immer sie sie finden, damit
niemand es jemals wieder wagt, die Heiligkeiten der Muslime zu
beleidigen. Wer immer bei dem Bemühen, sie umzubringen,
stirbt, wird Märtyrer werden, so Gott will. Wer den
Aufenthaltsort des Autors kennt, selber aber nicht in der Lage
ist ihn zu töten, soll ihn der muslimischen Öffentlichkeit
bekannt geben und behilflich sein, damit er (Rushdie) seine
Strafe erhält. Und der Friede Gottes sei mit Euch und seine
Barmherzigkeit und Gnade.
Ruhullah al-Musawi al-Khomeini 6. Radjab 1409"
(veröffentlicht am 14.2.1989)
Aus dem Wortlaut des
Rechtsurteils [fatwa] wurde deutlich, dass
Imam
Chomeini das Todesurteil unter anderem zum Schutze der
Würde aller Heiligkeiten des
Islam
und als Präventivmaßnahme gegen zukünftige Angriffe verstanden
haben will. Es war kein Aufruf an
Muslime gegen die Gesetzte des jeweiligen Landes zu
verstoßen, in dem sie leben, wie es oft in der
Westlichen Welt behauptet wurde, denn der Aufruf zur
Einhaltung der Gesetze hatte stets einen höheren Rang.
Allama Sayyid Muhammad Husain Fadhlullah sagte bezüglich
der Fatwa: "Während die Regierungen der muslimischen
Staaten ängstlich und ablehnend gegenüber ihrer Religion sind
und den Islam ignorieren, um damit Europa und den USA zu
gefallen, legte Imam Khomeini einen entscheidenden Maßstab
fest, als Zeichen dafür, dass er dem Weg des Propheten folgt"
(Keyhan International 27.2.89).
Der Mitarbeiter im Deutschen Orient-Institut in Hamburg
Muniruddin Ahmed, der sich anfangs gegen
das Todesurteil stellte, besann sich nach der genauen Analyse
des
Rechtsurteils [fatwa]
und korrigierte seine Meinung mit einem öffentlichen Brief. Er
war nicht der einzige, der eine in Übereile und im
Strudel der Propaganda gefällte Entscheidung revidiert hat.
Auch
Sayid Mehdi Razvi korrigierte seine erste Analyse Urteil. Zu
der Hauptpropaganda der
Westlichen Welt gehörte damals die Behauptung,
Imam
Chomeini hätte das Todesurteil ausgesprochen, weil
Salman Rushdie
Apostat sei. Allerdings ist davon kein Wort im Rechturteil
zu finden und der Inhalt hatte nichts damit zu tun.
Prof. Annemarie Schimmel bekam zu der Zeit einigen
medialen Ärger, da sie Verständnis für die Position der
Muslime äußerte.
Rückblickend haben einige Analysten
bemerkt, dass das damalige
Rechtsurteil [fatwa] einen offensichtlich geplanten
Religionskrieg des "Abendlandes" gegen den
Islam
um einige Jahrzehnte verzögern aber letztendlich nicht
aufhalten konnte. Über 25 Jahre später erfolgende
Terroranschläge in Paris auf die Redaktion einer
Satire-Zeitschrift haben mit diesem
Rechtsurteils [fatwa] nicht gemein, denn zum einen
verbietet der
Islam
grundsätzlich Selbstjustiz, der
Islam
verbietet den Bruch der Gesetzte eines Landes, der
Islam
verbietet Mord und Terror, und zum anderen hatten sich die
Umstände der Zeit derart massiv geändert, dass das
Rechtsurteil [fatwa]
Imam
Chomeinis weder aktualisiert, noch erweitert noch auf
andere Fälle übertragen wurde bzw. werden konnte.
Imam
Chamene'i hat in diesem Zusammenhang einen
Brief an die Jugend in Europa und Nordamerika gerichtet.