Brauch
  Brauch [urf], Gewohnheitsrecht, Sitte [adat]

Aussprache: ada, urf
arabisch:
عرف ,عاداه
persisch:
عادات
englisch: dispute resolution

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Der Brauch ist eine Art Gewohnheitsrecht. Als Brauch bzw. Sitte werden die Eigenheiten einer Gemeinschaft gewertet, die regional und zeitlich sehr unterschiedlich sein können. Dem Brauch einer Gemeinschaft wird vom Islam großer Respekt gezollt, so lange es nicht der Wahrheit zuwider läuft und den Muslim in der Ausübung seiner Religion nicht behindert.

Der Brauch ist ein Aspekt im islamischen Recht [scharia] und Beispielsweise bei der Bemessung der Fünftelabgabe [chums]. So sind die Güter, die einem bestimmten Menschen mit einer bestimmten Stellung in der Gesellschaft als notwendige Anschaffungen zustehen abhängig vom jeweiligen Brauch. Auch die Fragestellung, ob z.B. eine bestimmte Musik erlaubt [halal] oder verboten [haram] ist, kann vom Brauch abhängen, so dass die gleiche Musik für die einen erlaubt [halal] und für die anderen verboten [haram] ist.

Allerdings sind in manchen muslimischen Gemeinden im Laufe der Zeit Brauchtümer zur Gewohnheit geworden, die nicht mit dem Islam vereinbar sind. Auch wurde das Gewohnheitsrecht zuweilen parallel zum Islam praktiziert, selbst wenn es dem Islam widersprach.

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