Alle Steinigungen symbolisieren die Steinigung des
Satans [schaytan] im eigenen
Herzen
wie auch der aktive Einsatz gegen das Unrecht in der Welt. Die
Felsen symbolisieren
Satan
in seinen verschiedenen Erscheinungsformen für die es sehr
unterschiedliche und umfangreiche Erläuterungen gibt. Eine der
möglichen Erläuterungen geht auf
Abraham (a.) zurück. Der größte Felsen symbolisiert den
direkten Versuch Satans, das Opfer
Ismaels (a.) zu verhindern. Der mittlere Felsen
symbolisiert den Wunsch
Hadschars ihr Kind nicht zu verlieren und der kleine
Felsen symbolisiert den eigenen Wunsch
Ismaels (a.) am Leben.
In einem anderen Ansatz symbolisieren die drei Felsen
Pharao
als Symbol der unrechtmäßigen Herrschaft,
Korah
als Symbol unrechtmäßigen Reichtums und
Haman
als Symbol der Maßlosigkeit im Glauben. Alle drei werden
zusammen in der
Ayat
40:24 erwähnt.
Das Bewerfen des großen Felsens von Aqaba ist die vierte Pflicht der
Bestrebungs-Pilgerfahrt und damit insgesamt neunte Pflicht bei
der
Pilgerfahrt [hadsch] und die erste der Handlungen in
Mina.
Der große Felsen von Aqaba ist der größte der drei Felsen. Man
ist verpflichtet, den großen Felsen von Aqaba am zehnten Tag im
Monat
Dhul-Hidscha mit Steinen zu bewerfen. Das Bewerfen erfolgt
in der Zeit zwischen Sonnenaufgang am Tag des
Opferfestes [id-ul-adha] bis zum Sonnenuntergang und man
muss den großen Felsen mit sieben einzelnen Steinen nacheinander treffen
und missglückte Versuche durch neue Würfe ersetzt. Hierzu darf
man keine Steine vom Boden aufheben, sondern muss mitgebrachte
Steine verwenden, so dass jeder
Pilger
vorsichtshalber Ersatzsteine mitgenommen hat.
Da durch Baumaßnahmen der
Saudis die Felsen mit ovalen Säulen umhüllt sind, muss man
jene Säulen an den Stellen treffen, die zum Treffen des
eigentlichen Felsens geführt hätten. Es ist zudem zu beachten,
dass das letzte Drittel des Felsens von Aqaba nach den
Erweiterungsbaumaßnahmen der
Saudis außerhalb der Stadtgrenzen von
Mina
fällt, so dass der Felsen in den ersten zwei Dritteln zu
bewerfen ist.
Der Wurfstein selber muss vom Heilligen Gebiet stammen und
nicht von außerhalb mitgebracht worden sein.
Das Bewerfen der drei Felsen ist die zehnte Pflicht der
Bestrebungs-Pilgerfahrt und damit insgesamt fünfzehnte Pflicht
bei der
Pilgerfahrt [hadsch] und die fünfte der Handlungen in
Mina.
Und die Art und Weise des Bewerfens entspricht dem Bewerfen
des großen Felsens.
Man ist verpflichtet zur Einhaltung der
Reihenfolge beim Bewerfen, so dass man beim ersten Felsen
anfängt, dann den mittleren und dann den letzten jeweils mit
sieben Steinen bewirft.