.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Bekenntnisverlesung ist eine der Stellungen im
Ritualgebet. Der
Muslim
sitzt bei dieser Stellung auf seinen Knien mit den Händen auf
den Oberschenkeln.
Das Gewicht des Körpers wird auf das linke Bein verlagert.
Der rechte Fuß liegt auf dem linken oder unterstützt dabei, das
Gewicht des Körpers auf die linke Seite zu verlagern. Gemäß
manchen
sunnitischen
Rechtsschulen "drückt" der rechte Fuß mit angewinkelten
Zehen gegen den Boden.
Während dieser Stellung wird unter anderem das
Glaubensbekenntnis des
Islam
verlesen, woher die Stellung ihren Namen hat. Zudem wird ein
Gruß an den
Propheten Muhammad (s.) und seine
Ahl-ul-Bait verlesen, was ein unabdingbarer Bestandteil
des
Ritualgebets ist.
In der
dschafaritischen
Form der Bekenntnisverlesung wird folgende Variante des
Glaubensbekenntnisses bei der
Bekenntnisverlesung [taschahhud] im
Ritualgebet rezitiert:
"Ich bezeuge: Es gibt keinen Gott außer Allah,
Er ist Einzig und nichts ist ihm gleich, und ich bezeuge, dass Muhammad Sein
Diener und Gesandter ist."
[aschhadu a(n) la-ilaha-ill-allah, wahdahu la scharika la, wa aschhadu anna muhammadan
abduhu wa rasuluhu]
Die Besonderheit dieser Variante besteht in der Tatsache, dass der Höchste
unter allen
Geschöpfen, Prophet
Muhammad (s.) zuerst als
Diener und dann erst als
Gesandter [nabi] vorgestellt wird, denn nur die Stellung eines (idealen) Gottesdieners führt zum
Prophetentum.
Bei manchen anderen
Rechtsschulen
kann es geringfügige Abweichungen bzw. Ergänzungen geben.
Die Stellung
der Bekenntnisverlesung selbst gilt als Symbol der Auferstehung, da sie im Anschluss an die zwei
Niederwerfungen erfolgt, den Symbolen der Erschaffung des
Menschen aus
Erde
und seine Rückkehr zu
Erde.
Die Bekenntnisverlesung erfolgt jeweils am Ende des zweiten
Gebetsabschnitts und beim letzten
Gebetsabschnitt. Im Anschluss endet die
Stellung mit dem
Abschlussgruß [salam].