.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Der Bart ist ein Teil der menschlichen Körperbehaarung. Meist
verteilt sich die Wachstumszone der Barthaare um den Mund, am
Kinn, an den Wangen und am oberen Halsbereich. Das Barthaar
ist allgemein bei Männern verbreitet und zählt somit zu den
sekundären Geschlechtsmerkmalen.
Im Islam gehört es zur
Verfahrensweise [sunna] aller
Propheten einen Bart zu haben, während oft ihre
Widersacher, wie z.B.
Pharao
oder die Römer rasiert waren. In der Befolgung der
Verfahrensweise [sunna] des
Propheten Muhammad (s.) ist es auch für einen
muslimischen Mann
religiöse Verpflichtung [wadschib] einen Vollbart zu haben
und Rasieren gilt gemäß der meisten
Gelehrten [faqih] als
verboten [haram] (bei wenigen "nur" als
verpönt [makruh]). Es gilt allerdings auch als dringend
empfohlen [mustahab], den Bart zu pflegen und maximal die
Länge einer Faust der Hand (Handbreit) nicht zu überschreiten.
Gemäß den
Rechtsurteilen [fatwa] von
Imam
Chamene'i dürfen aber die Randbereiche zur Pflege rasiert
werden, so lange das Verbleibende gemäß dem Brauch als
Vollbart gilt. Es gilt als
verpönt [makruh], wenn der Bereich des Schnurrbartes zu
lang wird, so dass er beim Essen und Trinken die Speise bzw.
das Getränk berührt. Nur in medizinisch und vergleichbar
notwendigen Ausnahmefälle ist das Rasieren zulässig.
Einem
Muslim
ist es gemäß den
Rechtsurteilen [fatwa] von
Imam
Chamene'i als Vorsichtsmaßnahme auch
verboten [haram] Apparate zu verkaufen, die ausschließlich
zum Rasieren der Barthaare konzipiert sind.
Zu allen Zeiten haben Unterdrückerregime gegen
Muslime ihre Gefangenen u.a. auch dadurch versucht zu
demütigen, indem sie diese rasieren ließen, wie es
Atiyya ibn Sad
ibn Dschanada unter den
Umayyaden ertragen musste oder
Imam
Chamene'i unter dem
Schah.