Bart
Bart

Aussprache:
arabisch:
لحية
persisch:
englisch: Beard

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Der Bart ist ein Teil der menschlichen Körperbehaarung. Meist verteilt sich die Wachstumszone der Barthaare um den Mund, am Kinn, an den Wangen und am oberen Halsbereich. Das Barthaar ist allgemein bei Männern verbreitet und zählt somit zu den sekundären Geschlechtsmerkmalen.

Im Islam gehört es zur Verfahrensweise [sunna] aller Propheten einen Bart zu haben, während oft ihre Widersacher, wie z.B. Pharao oder die Römer rasiert waren. In der Befolgung der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) ist es auch für einen muslimischen Mann religiöse Verpflichtung [wadschib] einen Vollbart zu haben und Rasieren gilt gemäß der meisten Gelehrten [faqih] als verboten [haram] (bei wenigen "nur" als verpönt [makruh]). Es gilt allerdings auch als dringend empfohlen [mustahab], den Bart zu pflegen und maximal die Länge einer Faust der Hand (Handbreit) nicht zu überschreiten. Gemäß den Rechtsurteilen [fatwa] von Imam Chamene'i dürfen aber die Randbereiche zur Pflege rasiert werden, so lange das Verbleibende gemäß dem Brauch als Vollbart gilt. Es gilt als verpönt [makruh], wenn der Bereich des Schnurrbartes zu lang wird, so dass er beim Essen und Trinken die Speise bzw. das Getränk berührt. Nur in medizinisch und vergleichbar notwendigen Ausnahmefälle ist das Rasieren zulässig.

Einem Muslim ist es gemäß den Rechtsurteilen [fatwa] von Imam Chamene'i als Vorsichtsmaßnahme auch verboten [haram] Apparate zu verkaufen, die ausschließlich zum Rasieren der Barthaare konzipiert sind.

Zu allen Zeiten haben Unterdrückerregime gegen Muslime ihre Gefangenen u.a. auch dadurch versucht zu demütigen, indem sie diese rasieren ließen, wie es Atiyya ibn Sad ibn Dschanada unter den Umayyaden ertragen musste oder Imam Chamene'i unter dem Schah.

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