Apostasie
  Apostasie, Apostat

Aussprache: murtad, ridda
arabisch:
مرتد , ردة
persisch:
englisch:
Apostasy

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Als Apostasie [ridda] wir der öffentliche Abfall eines bekennenden Muslims vom Islam bezeichnet.

Dem Abgefallenen [murtad] drohte in vielen orthodoxen Systemen der Muslime gemäß deren Auslegung des islamischen Rechts [scharia] die Todesstrafe, obwohl das mit dem Islam nicht vereinbar ist. Daher war es nicht überall so und wurde durchaus kontrovers diskutiert. So sind z.B. das Entstehen von Drusen und Bahai aus schiitischen Gruppen darauf zurück zu führen, dass es jene Bestrafung eben nicht allgemein gab, wie es von Orientalisten zur Propaganda gegen den Islam oft behauptet wird.

Unzweifelhaft unter Muslimen ist, dass Gott selbst dem Menschen die Freiheit zur Religionswahl gegeben hat: „Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.“  (Heiliger Qur'an 18:29). Die im Anschluss angedrohten Konsequenzen für denjenigen, der sich von Gott abwendet, sind ausschließlich auf das Jenseits bezogen.

Tatsächlich gibt es heute im Strafgesetzbuch nur der Länder die Todesstrafe für Abgefallene [murtad], die maßgeblich von der Westlichen Welt aufgebaut wurden und/oder von diesen gestützt werden, wie z.B. Saudi-Arabien und Afghanistan. In der Islamischen Republik Iran ist es hingegen kein Straftatbestand.

Die unterschiedliche Behandlung des Themas vor allem zwischen wahhabitisch beeinflussten Sunniten und Schiiten ist historisch bedingt und geht auf Abu Bakr zurück. Als er sich als erster Kalif ausrufen ließ, verweigerten ihm anfänglich einige arabische Stämme die Zahlung der religionsrechtlichen Abgaben, da sie sich zu Imam Ali (a.) bekannten. Da es aber für das Nichtzahlen z.B. der Zakat keine Todesstrafe gab und die Fünftelabgabe [chums] nachweislich nur den Ahl-ul-Bait (a.) zustand, wurde letztere abgeschafft und im ersteren Fall eine neue damals noch nicht bekannte Strafe eingeführt, die Todesstrafe für Apostasie, wobei das Nichtzahlen von Zakat als Apostasie gewertet wurde. So wurden die arabischen Stämme, die sich zu Imam Ali (a.) bekannt hatten, mit Androhung der Todesstrafe zum Treueid zu Abu Bakr gezwungen. Eine Todesstrafe für Apostasie während des Lebens des Propheten Muhammad (s.) hat es nie gegeben, obwohl nachweislich einige Personen den Islam zu seiner Zeit verlassen haben.

Die ersten Beschreibungen über die Todesstrafe für Apostasie tauchen in den Büchern des 1. Jh. n.d.H. auf, die sich alle auf oben genanntes Beispiel beziehen.

Eine angebliche Aufforderung des Propheten Muhammad (s.) "tötet denjenigen, der seine Religion wechselt", wie sie von Malik ibn Anas in seinem Muwatta zitiert wird, wird nur von bestimmten Muslimen als glaubwürdig anerkannt. Bereits hierbei wird deutlich, dass jene Überlieferung auch von Sunniten angezweifelt wird, da z.B. nach Abu Hanifa sie für eine Frau nicht gelten soll.

In späteren Zeiten wurden dann unter der Herrschaft von Gewaltherrschern sogar detaillierte Unterscheidungen zwischen unterschiedlichen Apostasie-Vergehen definiert und weiter entwickelt, wobei allein jene Definitionen wiederum selbst ein Beweis für die Absurdität jener Regeln sind. So wird z.B. behauptet, dass das Zuschreiben von Fehlern, Sünden und Falschheit an den Propheten Muhammad (s.) allein schon genüge, um als Apostat zu gelten. Wäre das tatsächlich der Fall, müssten unter diesen Umständen sämtliche Gründer der sunnitischen Rechtsschulen aus Sicht der Schiiten als Apostaten gelten, da sie bereits die erste Offenbarung falsch und zu Ungunsten des Propheten Muhammad (s.) wiedergeben. Tatsache ist aber, dass weder die meisten Sunniten solche Gedanken hegen, wenn z.B. jemand zur Schia wechselt, noch Schiiten im umgekehrten Fall. Jene Betrachtung wird heutzutage fast ausschließlich vom Wahhabismus, der Westlichen Welt und ihren jeweiligen Einflusskreisen verbreitet.

Geschichtlich betrachtet wird z.B. nach der Theorie von Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten bereits das Unterlassen des Ritualgebets aus Faulheit als Apostasie bewertet. Darauf ist auch zurückzuführen, dass z.B. in Saudi-Arabien man unter Umständen zum Ritualgebet hingeprügelt wird. Solche absurden zumeist dem Wahhabismus entstammenden Denkweisen, gibt es weder bei Hanefiten noch bei Dschafariten und verdeutlichen, dass jene Apostasie-Regeln nichts mit der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) zu tun haben, da es zu seinen Lebzeiten keinen einzigen bekannten Fall gibt, in dem jemand zum Ritualgebet gezwungen wurde.

Als klassischer Fall für die angebliche Anwendung der Todesstrafe auf Apostaten durch die Islamische Republik Iran wird das Rechtsurteil [fatwa] von Imam Chomeini gegen Salman Rushdie angeführt. Das Rechtsurteil [fatwa] wurde aber nachweislich aus völlig anderen Gründen gefällt und hat nichts mit der Apostasie des Autors zu tun.

Alle in Deutschland beheimateten Verbände der Muslime treten für eine freie Religionswahl ein.

Der islamische Theologe Yaşar Nuri Öztürk, Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Istanbul, hält es für den größten Irrtum, der in der islamischen Rechtslehre begangen worden sei, die Todesstrafe für Apostaten zum religiösen Dogma zu erheben. Er weist darauf hin, dass der Heilige Qur'an keine Strafe im Diesseits für den Abfall vom Glauben enthält, sondern nur die Strafe im Jenseits androht und auch aus der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) eine solche Strafe nicht abgeleitet werden kann.

Eines der Hauptgründe, warum die Strafe für Apostasie bisher bei Schiiten kaum Anwendung fand, ist die Tatsache, dass die Mehrheit der Rechtsgelehrten [mudschtahid] die Meinung vertreten, dass eine mögliche Strafe in diesem Fall unter die Grenzüberschreitungs-Delikte (Hadd-Delikte) einzustufen wäre. Die Grenzüberschreitungs-Delikte (Hadd-Delikte) dürfen aber gemäß den Überlieferungen [hadith] in Zweifelsfällen nicht bestraft werden. Deshalb darf jemand, der von sich behauptet, Zweifel in der Wahrhaftigkeit des Islam zu haben, dafür nicht bestraft werden.

Einige Überlieferungen [hadith], aus denen gefolgert wird, dass einige der Leute des Buches [ahl-ul-kitab] unter den Umayyaden aus Gründen der Apostasie bestraft worden sind, können nicht dem Islam angelastet werden, da die Umayyaden im missbrauchten Namen des Islam regiert und die heiligsten Muslime ermordet haben, wie z.B. mehrere der Zwölf Imame (a.).

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