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Ali ibn Zaid ibn Abdullah ibn Zuhair ibn Abu Malika ibn
Dschadan Abul-Hasan al-Qaraschi al-Taimi al-Basri war ein bekannter
Überlieferer [rawi], der sowohl bei
Sunniten als auch bei
Schiiten als glaubwürdig eingestuft wird.
Ahmad al-Idschli hat ihn erwähnt mit dem
Hinweis, dass der Mann der
schiitischen
Rechtsschule folgt.
Yazid ibn Dhari hat gesagt, dass Ali ibn Zaid ein
Ablehnender [rafidhi] sei. Trotz alldem haben die
Gelehrten unter den
späteren Gefährten [tabiun], wie z.B.
Schuba,
Abdulwarith
und viele ihrer Zeitgenossen seine
Überlieferungen zitiert.
Er war einer der drei
Richter von
Basra und hatte hohes
Ansehen. Die anderen beiden waren
Qatada und
Aschath al-Hadani. Sie waren alle blind. Als al-Hasan
al-Basri starb,
boten sie
Ali aufgrund seiner Fähigkeiten an, seinen Platz
einzunehmen. Er war sehr angesehen und alle bekannten
Überlieferer waren seine Gefährten, etwas was nicht all zu
viele
Schiiten in jenen Tagen genießen konnten.
Al-Dhahabi erwähnt ihn in seinem „al-Mizan”
und und
Muslim ibn
al-Hadschdschadsch zitiert seine
Überlieferungen. Ali ibn Zaid starb 131
n.d.H.
Sayyid Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi erwähnt ihn in
seinem Werk "Die
Konsultation [al-muradschaat]" (in der 16.
Konsultation) als einen der
schiitischen
Überlieferer [rawi], die auch für
Sunniten glaubhaft waren.