Ali ibn Zaid
  Ali ibn Zaid ibn Abdullah

Aussprache: al ibn zaid ibn adullah
arabisch:
علي بن زيد بن عبدالله
persisch:
englisch:
Ali ibn Zayd ibn Abdullah

??? - 131 n.d.H.

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Ali ibn Zaid ibn Abdullah ibn Zuhair ibn Abu Malika ibn Dschadan Abul-Hasan al-Qaraschi al-Taimi al-Basri war ein bekannter Überlieferer [rawi], der sowohl bei Sunniten als auch bei Schiiten als glaubwürdig eingestuft wird.

Ahmad al-Idschli hat ihn erwähnt mit dem Hinweis, dass der Mann der schiitischen Rechtsschule folgt. Yazid ibn Dhari hat gesagt, dass Ali ibn Zaid ein Ablehnender [rafidhi] sei. Trotz alldem haben die Gelehrten unter den späteren Gefährten [tabiun], wie z.B. Schuba, Abdulwarith und viele ihrer Zeitgenossen seine Überlieferungen zitiert.

Er war einer der drei Richter von Basra und hatte hohes Ansehen. Die anderen beiden waren Qatada und Aschath al-Hadani. Sie waren alle blind. Als al-Hasan al-Basri starb, boten sie Ali aufgrund seiner Fähigkeiten an, seinen Platz einzunehmen. Er war sehr angesehen und alle bekannten Überlieferer waren seine Gefährten, etwas was nicht all zu viele Schiiten in jenen Tagen genießen konnten.

Al-Dhahabi erwähnt ihn in seinem „al-Mizan” und und Muslim ibn al-Hadschdschadsch zitiert seine Überlieferungen. Ali ibn Zaid starb 131 n.d.H.

Sayyid Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi erwähnt ihn in seinem Werk "Die Konsultation [al-muradschaat]" (in der 16. Konsultation) als einen der schiitischen Überlieferer [rawi], die auch für Sunniten glaubhaft waren.

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