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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Achbariyya (Traditionalisten) sind eine Denkrichtung
innerhalb der
Zwölfer-Schia.
Ihr kennzeichnendes Merkmal ist, dass sie bei der Rechtfindung
im Gegensatz zu der
Usuliyya
(Ursprungsbetonten) den Schwerpunkt auf die "Tradition" der
Überlieferung (achbar)
legen und die logische Schlussfolgerung für aktuelle
Fragestellungen vermeiden.
Gemäß der Achbariyya darf außer dem
Heiliger Qur'an ausschließlich
auf die
überlieferte
Verfahrensweise [sunna]
der Ahl-ul-Bait (a.) zurückgegriffen werden. Daher lehnen sie auch
Vorbilder der
Nachahmung, die eine
selbständige
Rechtsfindung [idschtihad] praktizieren. Auch wird eine
Qur'an-Exegese abgelehnt, die
nicht ausschließlich auf Aussagen der
Ahl-ul-Bait (a.) beruht.
Dieser sture Dogmatismus wird an einem Umstand deutlich, der
mit dem
Leichentuch zusammenhängt. So soll gemäß einer
Überlieferung
Imam
Sadiq (a.) seinen Sohn
Ismail ibn Dschafar in einem
Leichentuch begraben haben, auf dem gestanden haben soll:
"Ismail bezeugt, dass es keinen
Gott
gibt außer
ALLAH". Die Vertreter der Achbariyya begraben heute
noch ihre Verstorbenen mit der gleichen Aufschrift mit
"Ismail" auf dem Tuch, unabhängig davon, wie der Verstorbene
hieß.
Die Bewegung der Achbariyya entstand bzw. etablierte sich
im 17. Jh. im
Irak und hat heute
noch Auswirkungen auf die Lehren in den dortigen
Religions-Hochschulen.
Allerdings ist die offene Lehre heute nur noch in
Bahrain anzutreffen. Mit dem
Sieg der Islamischen Revolution im
Iran, die von der
Usuliyya
(Ursprungsbetonten) getragen wurde verlor die Achbariyya
auch an Anziehungskraft für folgende Generationen.
Achbaris selbst geben als frühe
Gelehrte ihrer Gedankenwelt
Kulaini und
Scheich Saduq an.
Allerdings gab es zu jener Zeit kein solche Differenz zwischen
Schiiten. Und
Gelehrte wie
z.B. Allama Hilli haben bereits
für Gedanken etabliert, die der erst später aufkommenden
Achbariyya widersprachen.
Entscheidender Aspekt in der gegenwärtigen Diskussion ist,
dass Achbaris das Prinzip der
Statthalter
der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] ablehnen. Ein
wesentlicher Aspekt im Unterschied zwischen Achbariyya und
Usuliyya
besteht dementsprechend darin, wie die Vorbereitung auf die
Rückkehr des
Imam
Mahdi (a.) zu gestalten ist. Während die Usuliyya die
Meinung vertritt, dass ein Maximum an Vorbereitung dadurch
erfolgt, dass man die irdischen Gegebenheiten versucht
anzustreben, die
Imam
Mahdi (a.) bei seiner Rückkehr etablieren wird, vertritt
die Achbariyya
die Meinung, dass das nicht möglich sei und daher alles, was
Imam
Mahdi (a.) etablieren wird, ihm zu überlassen ist.
Letztendlich kann weder geschichtlich eindeutig festgelegt
werden, wann jene unterschiedliche Betrachtungsweise
aufgekommen ist, noch können alle Unterschiede detailliert
festgeschrieben werden, zumal diese sich auch wandelten. Auch
ist unklar, wann und wer die Bezeichnung für beide Gruppen
eingeführt hat. Übereinstimmung gibt es aber darin, dass mit
dem Erfolg
Imam
Chomeinis die Position der Achbariyya letztendlich beendet
wurde, selbst wenn die historischen Ausläufer noch weiter
existieren. Der Sieg der Islamischen Revolution im
Iran
und die Gründung der
Islamischen Republik Iran wird daher vor allem auch als
Selbstreinigungsprozess innerhalb der
Zwölfer-Schia
verstanden. Allein in seiner Person konnte
Imam
Chomeini die Hoffnung auf die baldige Rückkehr des
Imam
Mahdi (a.) bündeln, was von
Imam
Chamene'i fortgesetzt wurde.
Am 6.1.1988 veröffentlichte
Imam
Chomeini ein
Rechtsurteil [fatwa], in dem es sinngemäß heißt, dass die
Islamische Regierung die absolute souveräne Macht
repräsentiert, die
ALLAH Seinem
Propheten Muhammad (s.) übertragen hat. Damit wurde auch
eine Brücke zu
Sunniten geschlagen, die zwar an die Vertretung der Macht
durch den Vertreter
Gottes
auf
Erden, den
Kalifen,
glaubten, dieses aber zu einer Art Erbmonarchie verkommen war.
Die außerordentliche innerislamische Bedeutung jenes
Rechtsurteils [fatwa] führte dazu, dass einige von einer
Art "Usuli" Revolution sprachen.
Zuweilen werden sie auch Hatamiya genannt.